Schmerzensgeld und hartz4

4 Antworten

Sozialrecht: Keine Anrechnung von Schmerzensgeld bei Sozialhilfe, (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung); auch Zinsertrag ist Schonvermögen Beschluss des SG Karlsruhe aus Januar 2010

Eine einmalige Schmerzensgeldzahlung einer Versicherung stellt in der Sozialhilfe nach dem SGB XII nach Ablauf des „Zuflussmonats“ **nicht anrechenbares Vermögen dar, selbst wenn die Vermögensfreigrenze überschritten wird. Auch der Zinsertrag aus dem Schmerzensgeldkapital ist anrechnungsfreies Schonvermögen******. Das hat das SG Karlsruhe im Januar 2010 unter Hinweis auf §§ 83 Abs. 2, 90 Abs. 3 SGB XII entschieden. Eine vergleichbare Regelung der Nichtanrechnung von Schmerzensgeld als Einkommen enthält das SGB II für den Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld II.

http://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/sozialrecht-3a-keine-anrechnung-von-schmerzensgeld-bei-sozialhilfe-2c--28leistungen-der-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-29-3b-auch-zinsertrag-ist-schonvermoegen-_787.html

Weder das Schmerzensgeld noch die Zinsen daraus (wenn du es anlegst) dürfen verrechnet werden!

Nein, darf es nicht.

Solltest du aber Grundsicherung erhalten, weil du durch einen Unfall oder so welches beziehst, kann das Sozialamt das bisher gezahlte Geld zurückfordern.

*Auszug aus dem Gesetzestext: § 11 (Abs.3 Nr.2) SGB II …zu berücksichtigendes Einkommen…

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen 1. Einnahmen, soweit sie als a) zweckbestimmte Einnahmen, b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären, 2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (/www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm) geleistet werden. (die Hervorhebungen sind von mir)*

ich hatte bis zu dem Unfall Hartz4 bezogen. Durch den Unfall bin ich nun Erwerbsunfähig. Vor dem Unfall Hartz4 nach dem Unfall erhalte ich kein Hartz4 mehr, da ich nicht mehr vermittelbar bin.

@charlie2004

Egal, ob Hartz IV oder Grundsicherung: Du darfst es behalten und musst es nicht für den Lebensunterhalt einsetzen.

Gleichfalls nicht angerechnet werden Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind. aus http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-kein-einkommen.html

Schön, das du sowas verlinken kannst, die Ämter handeln nur größtenteils anders, wie man ja immer wieder sieht und hört.

@YK1972

@ yk1972

kannst du es nicht einfach so stehen lassen, anstatt solch ein "vom Hörensagen"-Geschwätz abzusondern?

@YK1972

Es gibt Anwälte, auch das Amt hat sich an die Gesetzgebung zu halten.