Verhalten nach Kündigung bzw. bei Übergabe der Arbeitsmittel/Unterlagen?

5 Antworten

A) Du hast einen Arbeitsvertrag bis zum Ende des letzten Arbeitstags. Und wenn Dein Chef mit Dir reden will, dann musst Du dem Nachkommen.

B) Es gibt den Spruch "Man sieht sich immer zweimal im Leben." Die Bedeutung ist, dass man immer einen guten Eindruck hinterlassen sollte, und keine verbrannte Erde. Und das halte ich für sehr sinnvoll. Ich bin in meinem jetztigen Job auch schon einigen früheren Kollegen wieder begegnet und mit einem arbeite ich auch regelmäßig zusammen. 

Django31 
Fragesteller
 21.12.2015, 16:12

Vielen Dank für deine Antwort. Hast grundsätzlich recht und ist auch meine persönliche Einstellung.

Jedoch gibt es auch den Spruch: Wie man in den Wald hinein ruft, so kommt es auch zurück.

Und obwohl ich meinen "noch-Arbeitgeber" die Möglichkeit angeboten habe, uns über eine zukünftige Zusammenarbeit ausserhalb des Dienstverhältnis zu unterhalten - kommt von denen nur noch F*** Off ;-). Also werde auch ich mich freundlich aber dementsprechend verhalten ;-)

Wenn du noch in der Kündigungsfrist bist, bekommst du diese Zeit ja bezahlt. Eine ordnungsgemäße Übergabe ist ja auch im Interesse des Kunden.

Du bist ja mit verschiedenen Provisionen auch noch in der Stornohaftung. Wenn du dich jetzt also widerspenstig zeigst, wäre es für den Nachfolger ja relativ einfach, "Fehler in deiner Beratung" zu finden und diese Verträge neu zu ordnen.

Dass man eine Beratung in verschiedene Richtungen lenken kann, braucht man dir ja nicht näher zu erklären.

Wenn das Dienstverhältnis gelöst ist, gibt es meines Erachtens keine Verpflichtungen mehr. Sollte es ein Arbeitszeugnis geben, das noch nicht ausgehändigt ist, hat der bisherige Arbeitgeber allerdings ein Faustpfand in der Hand. Wenn es keines geben sollte, oder schon ausgehändigt ist, würde ich auf den Inhalt der überlassenen Unterlagen Bezug nehmen und ggf. noch anbieten, dass dann noch offene Fragen gerne beantwortet werden. Vielleicht bietet es sich auch an, die Unterlagen per Einschreiben zuzusenden, um eventuelle einseitige Maßnahmen des ehemaligen Arbeitgebers zu umgehen.

Wenn es Arbeitszeit ist dann ganz bestimmt. Das gehört zur Übergabe dazu und wird ja auch bezahlt.

Nach dem Kündigungstermin bzw ausserhalb der Arbeitszeit brauchst Du kein Gespräch zu führen.

Dein Chef kennt auch Deine Arbeitszeit und den Kündigungstermin.

Natürlich darf und kann er das, warum auch nicht?

Es könnte allerdings ja auch sein, dass du dich plötzlich ganz krank fühlst und starke Bauchschmerzen hast ;-)

Django31 
Fragesteller
 21.12.2015, 15:20

Hi chokdee. danke für deine Antwort. Das er das darf/kann ist klar. Aber bin ich denn verpflichtet mit ihm überhaupt noch ein Wort zu reden?

Maximilian112  21.12.2015, 15:27
@Django31

Das klingt ein wenig nach Aversion. Man sollte den Dienst und die persönlichen Befindlichkeiten auseinanderhalten.

chokdee  21.12.2015, 15:28
@Django31

Ja klar, du bekommst ja auch noch Gehalt, oder ist dein letzter Arbeitstag schon rum?