Vergessene Hausaufgabe - Sechs

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Wenn die Schule ihr Verhalten mit einer Gesetzesgrundlage begründet, kann sie nur das sächsische Schulgesetz meinen. Dort muss irgendwo stehen, dass ein Lehrer Dich mit der Zahl 6 bedrohen darf, wenn Du seine Hausaufgaben nicht machst. Das ist zwar verrückt, aber wohl die Realität. Du musst also ins sächsische Schulgesetz schauen.

Das Grundgesetz und andere Verfassungen beschäftigen sich nicht so detailliert mit den Schulregeln. Im Grundgesetz, Artikel 7 steht beispielsweise nur ganz allgemein drin, dass der Staat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat. Ich finde zwar auch das eine Anmaßung, aber sei es drum. Für mich wäre nachvollziehbar, wenn dort stünde, jeder Bürger hat das Recht auf Bildung. Aber das gehört jetzt nicht hier her.

Gesetze sind sogenannte "Ausführungsbestimmungen", wie der oben genannte Auftrag der Bildung und Erziehung durchzusetzen ist.

Gruß Matti

Kuhlmann26  19.03.2014, 15:54

Danke für den Stern.

Gruß Matti

Die Note ist nur berechtigt unter der Begründung, dass du die Arbeit verweigert hast..Grundsätzlich dürfen Hausaufgaben nicht bewertet werden, weil man es ja nicht hätte wissen können..

Solltest du öfter etwas vergessen, egal was..dann ist die Note auch gerechtfertigt..

Ich verstehe den ganzen Trubel nicht um Hausaufgaben, soll doch bitte jeder das machen was er denkt für ihn reicht, wenn er dann schlecht ist..muss er logischerweise auch die Konsequenzen daraus ziehen - Meine Meinung.

Remer714 
Fragesteller
 18.03.2014, 00:10

Deine Meinung vertrete ich auch. Ich muss nicht zweimal den gleichen Text abschreiben, nur damit ich ihn "verstehen". (verstehe).

Gut, Leistungsverweigerung wäre wohl der Aspekt, den ich an dem Thema vergessen habe...

In den Grundgesetzen gibt es sicherlich keine Regelung für die Hausaufgaben. Hast Du schon mal in das Schulgesetz Eurer Schule reingesehen? Vielleicht steht da etwas darüber. vor allem: Warum werden die Hausaufgaben nicht gemacht?

Remer714 
Fragesteller
 18.03.2014, 00:00

Warum werden sie nicht gemacht? Da sie weder ernstgenommen werden noch einen direkten Sinn erfüllen.

Unsere tolle "Schulordnung" schreibt rein gar nichts zu Hausaufgaben. Dieses "Blatt" ist rein obligatorisch.

mamaundkind  18.03.2014, 00:03
@Remer714

Hausaufgaben haben sehr oft einen Sinn, da dabei die Aufgaben der Schule nochmals durchgenommen werden können. Ist aber Ansichtssache und bei Schülern unterschiedlich erforderlich.

Wenn die Schulordnung hierzu nichts vorschreibt, so frag doch einfach mal den Rektor der Schule danach. Solange alle gleich behandelt werden, was willst Du da für einen Widerspruch einlegen?

Remer714 
Fragesteller
 18.03.2014, 00:11
@mamaundkind

Ist es fair, wenn eine Klassenstufe 4 Klassen besitzt, eine solche Regelung aber (fächerübergreifend) nur in einer existiert?

Kuhlmann26  18.03.2014, 09:43
@mamaundkind

@mamaundkind:

Hausaufgaben haben sehr oft einen Sinn, da dabei die Aufgaben der Schule nochmals durchgenommen werden können.

Hausaufgaben haben für denjenigen, der sie machen soll, nur sehr sehr selten einen Sinn. Sie haben überhaupt keinen Sinn, wenn es darum geht etwas zu lernen. Das Leben eines Kindes ist bis zum 6. Lebensjahr frei von Hausaufgaben, aber gelernt wird pausenlos. Auch nach der Schulzeit verschwinden sie auf wundersame Weise, obwohl das Lernen immer weitergeht.

Hausaufgaben sind nur eine von unendlich vielen Zwangsmaßnahmen, damit ein System funktioniert und damit das Belehrungspersonal glauben kann, sinnvoll beschäftigt zu sein. Die an den Haaren herbeigezogenen Gründe, warum Hausaufgaben gemacht werden müssen, sind absurd und haben nichts mit dem Lernen zu tun.

Das Folgende hat der User Machtnix53 in einer seiner Antworten hier im Forum geschrieben: "Es geht in der Schule um Anpassung an Druck, Machtstrukturen und sytemkonforme Denkgewohnheiten. Bevor Kinder und Jugendliche in die Freiheit entlassen werden, müssen sie im Interesse des Systemerhalts vergessen haben, was Freiheit eigentlich ist."

www.gutefrage.net/frage/wozu-lernt-man-das-alles

Deshalb muss der Lehrer dem Fragesteller drohen. Wenn Du nicht machst, was ich Dir sage, bekommst Du eine Strafen. Wir wissen, was für dich wichtig ist.

Mit den Hausaufgaben wird der Einfluss der Schule, über die reine Unterrichtszeit hinaus, aufrechterhalten.

In Dänemark beispielsweise basiert die Erledigung von Hausaufgaben auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und sie werden im Schnitt zu 60% von den Schülern für erforderlich gehalten. Dort erfüllen die Hausaufgaben den Zweck, der ihnen zukommt. Nämlich im Bedarfsfall etwas zu üben, was man in der Schule noch nicht ganz verstanden hat. IM BEDARFSFALL! Wann dieser eintritt, kann jeder Schüler individuell festlegen. Die Hausaufgaben sind also ein Angebot der Schule, dass der Schüler annehmen kann oder auch nicht.

Wenn Du dagegen vorgehen moechtest , musst Du gegen die Erteilung der 6 Widerspruch einlegen. So dass es explizit Wuellkuehr ist wegen einer vergessenen HA gleiche eine 6 zu bekommen. Die Schule wird den ablehen, da aber im Verwaltungsrecht eine Wiederspruchsverfahren vorgeschreiben ist und die Erteilung von Noten ein Verwaltungsakt ist, kannst Du dann klagen vor dem Verwaltungsgericht, dann musst Du darlegen dass dies wegen nur einer Hausaufgabe nicht in der Verhaeltnismaessigkeit der Mittel liegt und dann wird sich das Gericht ob es rechtens ist od nicht damit befassen wenn Du 18 bist od. Deine Eltern die Klage mit unterschreiben. So die Theorie, aber solche Klage haben selten Erfolg, obwohl zulaessig.

Lies mal §23 SOGYA, Note: Ungenügend (6).

Ein Lehrer kann aus Unterrichtsbeiträgen, Hausaufgaben und anderem eine mündliche Note bilden.

Wenn man mehrfach die Hausarbeit nicht macht, also verweigert, kann er durchaus mal zu dem Mittel greifen, denn nicht erarbeitet bedeutet nunmal ungenügend.

Remer714 
Fragesteller
 18.03.2014, 00:02

Je nach dem,

wenn ich anderweitig die Grundkenntnisse darbieten kann, darf es keine Sechs mehr sein.

Knarff  18.03.2014, 08:25
@Remer714

Wie der Lehrer auf seine Mitarbeitsnote kommt, das ist erst einmal seine Sache. Wenn du mehrere Male wirklich keine Hausaufgabe hast vorweisen können, dann ist das sehr wohl möglich und berechtigt.