Verführung Minderjähriger, wer darf alles eine Anzeige aufgeben?

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Jeder darf Anzeigen wenn er eine verdacht hegt oder Beweise vorliegen. Zweitens, das ist bei der Lage nicht so einfach. Selbst wenn er sich an dir vergeht ohne seinen DingDong zu gebrauchen kommt er eventuell mit sexueller Nötigung davon!! Kack Rechtssystem in Deutschland. Ich würd se alle an den Eiern auf Bäume hängen.

Bujin  28.06.2010, 17:07

Mit den Geschenken kann man nix machen denke ich ausser nicht annehmen. Aber ich kann mich auch irren.

Libertinaer  10.06.2018, 14:10
Jeder darf Anzeigen wenn er eine verdacht hegt oder Beweise vorliegen.

Allerdings nicht wg. "Verführung Minderjähriger", weil es diesen Straftatbestand in Deutschland überhaupt nicht gibt - weder wörtlich, noch sinngemäß.

"Verführung Minderjähriger" hat mit Geschenken nichts zu tun - strafbar ist der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen, nicht das Beschenken!

Anzeige darf jeder aufgeben, plausibel wird sie nur durch eine Zeugenaussage. Und wer so eine Anzeige nur aufgibt, um andere anzuschwärzen, steht schnell als A----loch da, denn man versaut damit schnell jemanden den Ruf, der vielleicht nur spendabel ist.

Wenn du sicher bist, daß Sex stattgefunden hat, und daß gegen die Gesetze verstoßen wurde, oder daß der Sex nicht einvernehmlich war, dann solltest du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Aber nicht, weil jemand Geschenke macht. Ein reiner Verdacht rechtfertigt keine Anzeige, sondern nur ggf. Beobachtung.

chiliheadz  05.09.2010, 15:48

In Betracht kommt lediglich der Sex mit Schutzbefohlenen, bezahlter Sex oder unter Zwängen vollzogene sexuelle Handlungen an unter 14Jährigen. Ab 16 Jahren greift die freie, sexuelle Eigenbestimmung (ausnahme: bezahlte Prostitution oder Abhängigkeitsverhältnis. Siehe Europarecht und neue, deutsche Rechtsprechung.

Es gibt keine "Verführung Minderjähriger", der Straftatbestand heißt "sexueller Mißbrauch von Kindern" und ist in § 176 StGB geregelt. Ab dem 14. Lebensjahr sind sexuelle Kontakte zu Partnern jeden Alters grundsätzlich erlaubt. Geschenke oder sonstige Zuwendungen sind kein sexueller Mißbrauch. Wieso auch?

Anzeige erstatten kann grundsätzlich jeder allein auf Verdacht hin. Allerdings sollte man schon etwas Handfestes vorweisen, die Geschenke allein sind eine sehr schwache Basis für so eine schwerwiegende Anschuldigung.

Auch wenns der Nachbar ist, oder irgendwer der es auf der Straße mitbekommt :) Aber sowas geht vor Gericht eigentlich nie durch

jeder darf das... egal was es betrifft eine anzeige aufgeben Heist jah nicht das das opfer oder der Familien kreis so etwas darf ausstehende auch.. so viel ich weis