Verführung Minderjähriger durch Chatten?

2 Antworten

Strafbar ist der sexuelle Kontakt mit Kindern, also unter 14-jährigen. Alles andere nur, wenn eine Zwangslage vorliegt, unabhängig vom Alter. "Verführung Minderjähriger" oder einen ähnlichen Straftatbestand gibt es nicht.

Auf Antrag der Eltern gibt es auch ein Verfahren, falls jemand noch 14 oder 15 ist. Aber ohne dass es schriftlich fixiert ist wird das in der Regel (!) nur verfolgt wenn ein Altersunterschied von 5 Jahren oder mehr vorliegt. Bei vier Jahen würde ein Verfahren eröffnet, welches mangels öffentlichen Interesses aber nicht verfolgt wird.

Anders wäre es, wenn der 18 Jährige irgendeine Vertrauensstellung gegenüber dir hätte (dein Trainer in einem Sportverein), dann würden es die Behörden bei Kenntnis auch ohne Antrag der Eltern verfolgen.

In Deinem Fall kann Dir eigentlich nichts passieren, da der Altersunterschied nur vier Jahre ist und (ganz wichtig) Du mit 14 kein Kind mehr bist.