Verführung Minderjähriger durch Chatten?
Ich habe einen Kumpel, der wird dieses Jahr 19 und ich werde dieses Jahr 15. Meine Eltern möchten nicht, dass wir uns sehen, weil es noch eine Vorgeschichte gibt, aber das ist etwas anderes. Nun möchte ich ihn aber Wiedersehen, doch er glaubt es sei gefährlich, da er volljährig ist und meine Eltern ihn wegen Verführung von Minderjährigen anzeigen können. Dürfen sie ihn denn schon anzeigen, allein wenn er mich sieht, obwohl sie es verboten haben? Oder gibt es speziell dafür noch eine andere Anzeige? Und ist es auch Verführung von Minderjährigen, wenn ein Volljähriger mit einer Minderjährigen über intime Sachen chattet? Oder erst, wenn es zur Tat über kommt? Vielen Dank für die Antworten im Voraus! Liebe Grüße 5550123
2 Antworten
Strafbar ist der sexuelle Kontakt mit Kindern, also unter 14-jährigen. Alles andere nur, wenn eine Zwangslage vorliegt, unabhängig vom Alter. "Verführung Minderjähriger" oder einen ähnlichen Straftatbestand gibt es nicht.
Auf Antrag der Eltern gibt es auch ein Verfahren, falls jemand noch 14 oder 15 ist. Aber ohne dass es schriftlich fixiert ist wird das in der Regel (!) nur verfolgt wenn ein Altersunterschied von 5 Jahren oder mehr vorliegt. Bei vier Jahen würde ein Verfahren eröffnet, welches mangels öffentlichen Interesses aber nicht verfolgt wird.
Anders wäre es, wenn der 18 Jährige irgendeine Vertrauensstellung gegenüber dir hätte (dein Trainer in einem Sportverein), dann würden es die Behörden bei Kenntnis auch ohne Antrag der Eltern verfolgen.
In Deinem Fall kann Dir eigentlich nichts passieren, da der Altersunterschied nur vier Jahre ist und (ganz wichtig) Du mit 14 kein Kind mehr bist.