Verfällt Erbe durch Urkundenfälschung?

5 Antworten

Du musst jetzt vor allem schnell sein, da sie sicher die Wohnungen verkaufen will. Du brauchst einen Anwalt in Spanien, der beim dortigen Grundbuchamt versuchen muss, einen Verkauf erstmal zu blockieren.

Luna1896 
Fragesteller
 11.07.2015, 17:43

Aber das darf sie doch nicht..der betrug wird doch belegt..dann müsste ich ja einem Verkauf zustimmen...das kann doch nicht sein das ich dann leer ausgehe

ALEMAN2015  12.07.2015, 00:27
@Luna1896

Du hast doch geschrieben, dass dein Vater im Grundbuch geloescht ist. Dann kann sie auch verkaufen, vielleicht hat sie schon verkauft.

TomRichter  12.07.2015, 00:27
@Luna1896

> das ich dann leer ausgehe

Das kann leicht passieren, wenn die Betrügerin entweder mit dem Geld verschwindet oder es rechtzeitig ausgibt.

Das logische wäre Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen. 

Beauftrage am besten eine anwaltskkanzlei, die sowohl hier, wie in Spanien vertreten ist. Wenn Du keine kennst, melde Dich, ich kenne mehrere.

Dann eine Anzeige gegen die Lebensgef. Deines Vaters wegen Urkundenfälschung. Die deutsche Staatsanwaltschaft wird tätig.

Verfällt Erbe durch Urkundenfälschung?

Jain. Auf Antrag kann das Gericht den Urkundenfälscher als erbunwürdig erklären. Hierbei wäre die Tat aber nachzuweisen und der Täter zu ermitteln. Das die Urkunde gefälscht ist heißt ja nicht, das es die Lebensgefährtin war.  Außerdem würde es nur eine Rolle spielen, wenn sie Erbin ist.

Was passiert dann?

Als nächstes erstmal mit den Gutachten zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen. Außerdem wäre die Lebensgefährtin nachweislich auf die Fälschung hinzuweisen. Möglicherweise ist es sinnvoll eine Frist von einer Woche für die Grundbuchänderung zu setzen und dann Klage zu erheben, um etwaige Verkäufe zu verhindern.

Hierbei ist es schwer zu empfehlen eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei einzuschalten.

  Habe vergessen zu sagen das sie in Spanien lebt..und dort hat sie Ihren Notar beauftragt

Das erklärt warum es überhaupt möglich war, in Deutschland müßte der Notar oder das Gericht eine Ausschlagung persönlich entgegennehmen. Das spanische Prozedere kenne ich allerdings nicht.

... diese Erklärung wird ja vor einem Notar hier in Deutschland abgegeben und erst dann wird das Grundbuch berichtigt. Somit viel Glück.

Luna1896 
Fragesteller
 11.07.2015, 17:17

  Habe vergessen zu sagen das sie in Spanien lebt..und dort hat sie Ihren Notar beauftragt

schleudermaxe  11.07.2015, 19:42
@Luna1896

... aber was hat sie mit Deinem Deutschen Notar zu tun?