Verfällt Erbe durch Urkundenfälschung?
Hallo, mein Vater hat damals mit seiner Lebensgefährtin 2 Eigentumswohnungen in Spanien gekauft. Da er gestorben ist habe ich seine damalige Lebensgefährtin angerufen und wollte von Ihr wissen wer im Grundbuchamt eingetragen ist. Da sie mir keine Auskunft gibt und auch den Kaufvertrag nicht aushändigt bin ich zum Notar gegangen um meinen Erbschein zu beantragen. Nu kommt der Hammer.. Mir wurde der Erbschein nicht ausgehändigt da ich angeblich eine Erbausschlagungserklärung für mich sowie meine Kinder gestellt habe..Schock!!! Ich habe weder was beantragt noch unterschrieben! Mit dieser Urkunde der Ausschlagung hat sie beim Grundbuchamt meinen Vater löschen lassen und ich tsauche nicht auf.. Ist nun mein Erbteil weg.? Es wurde ein Schriftgutachter beauftragt um zu bestätigen das die Unterschrift gefälscht ist. Was passiert dann? Sie hat ja Urkundenfälschung usw.begangen. PS.Was ist wenn sie eine Wohnung verkauft hat da Sie durch Betrug mein Name nicht im Grundbuchamt auftaucht Vielen Dank schon mal im voraus.
5 Antworten
Du musst jetzt vor allem schnell sein, da sie sicher die Wohnungen verkaufen will. Du brauchst einen Anwalt in Spanien, der beim dortigen Grundbuchamt versuchen muss, einen Verkauf erstmal zu blockieren.
Du hast doch geschrieben, dass dein Vater im Grundbuch geloescht ist. Dann kann sie auch verkaufen, vielleicht hat sie schon verkauft.
> das ich dann leer ausgehe
Das kann leicht passieren, wenn die Betrügerin entweder mit dem Geld verschwindet oder es rechtzeitig ausgibt.
Das logische wäre Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen.
Beauftrage am besten eine anwaltskkanzlei, die sowohl hier, wie in Spanien vertreten ist. Wenn Du keine kennst, melde Dich, ich kenne mehrere.
Dann eine Anzeige gegen die Lebensgef. Deines Vaters wegen Urkundenfälschung. Die deutsche Staatsanwaltschaft wird tätig.
Verfällt Erbe durch Urkundenfälschung?
Jain. Auf Antrag kann das Gericht den Urkundenfälscher als erbunwürdig erklären. Hierbei wäre die Tat aber nachzuweisen und der Täter zu ermitteln. Das die Urkunde gefälscht ist heißt ja nicht, das es die Lebensgefährtin war. Außerdem würde es nur eine Rolle spielen, wenn sie Erbin ist.
Was passiert dann?
Als nächstes erstmal mit den Gutachten zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen. Außerdem wäre die Lebensgefährtin nachweislich auf die Fälschung hinzuweisen. Möglicherweise ist es sinnvoll eine Frist von einer Woche für die Grundbuchänderung zu setzen und dann Klage zu erheben, um etwaige Verkäufe zu verhindern.
Hierbei ist es schwer zu empfehlen eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei einzuschalten.
Habe vergessen zu sagen das sie in Spanien lebt..und dort hat sie Ihren Notar beauftragt
Das erklärt warum es überhaupt möglich war, in Deutschland müßte der Notar oder das Gericht eine Ausschlagung persönlich entgegennehmen. Das spanische Prozedere kenne ich allerdings nicht.
... diese Erklärung wird ja vor einem Notar hier in Deutschland abgegeben und erst dann wird das Grundbuch berichtigt. Somit viel Glück.
Habe vergessen zu sagen das sie in Spanien lebt..und dort hat sie Ihren Notar beauftragt
... aber was hat sie mit Deinem Deutschen Notar zu tun?
Aber das darf sie doch nicht..der betrug wird doch belegt..dann müsste ich ja einem Verkauf zustimmen...das kann doch nicht sein das ich dann leer ausgehe