Ist die Anstiftung zur Urkundenfälschung strafbar, wenn der angestiftet nicht reagiert und sich nicht darauf einlässt?

3 Antworten

Hallo 1hxo1981,

Strafbar ist der Versuch einer Straftat nur dann, wenn im Gesetz explizit angeführt ist das der Versuch strafbar ist .

Da der Versuch aber bei der Anstiftung nicht explizit angeführt wird bedeutet das, dass der Versuch der Anstiftung auch nicht strafbar ist .

 Schöne Grüße

 TheGrow

Hallo, danke für die Antwort. Konkret geht es um folgendes. Mich fragt jemand, ob ich ihm eine Au für sein Auto machen kann, obwohl er weiß, dass das Auto keine Au ohne Reparatur schafft. Ich hab diese Au nicht gemacht. Nur meine Frage war ja, ob der Kunde sich strafbar gemacht hat und was passiert, wenn ich die Anstiftung Anzeigen würde.

@1hxo1981

Würde gar nichts passieren.

 Der Straftatbestand lautet wie folgt.

§ 26 Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

 Das bedeutet, ohne dass die Straftat begangen worden ist, ist der Straftatbestand der Anstiftung auch nicht erfüllt 

ja,, auch der Versuch ist (theoretisch) strafbar.

Ja, das ist strafbar.