Ist das Mitwissen einer Testamentfälschung strafbar?

6 Antworten

Die bloße Kenntnis einer bereits geschehenen Straftat ist grds. erstmal nicht strafbar.

Für ein (unechtes) Unterlassungsdelikt (in diesem Fall etwa Strafvereitelung, § 258 StGB) wäre eine Garantenstellung erforderlich, § 13 StGB. Die ist hier nicht gegeben.

Für bestimmte geplante Straftaten kann die Nichtanzeige strafbar sein, § 138 StGB. Jedoch haben wir hier keine dieser Katalogstraftaten.

Nein, man muss Familienmitglieder der direkten Linie nicht belasten

Nein, nur der Fälscher ht sich strafbar gemacht. Das Nichtanzeigen einer Urkundenfälschung ist nicht strafbar und innerhalb der Familie schon 3x nicht.

Mich interessiert eine ganz andere Frage, nämlich: WARUM FÄLSCHEN MENSCHEN EIN TESTAMENT? HABEN DIE KEINE ACHTUNG VOR DEM ERBLASSER?

Das Nutzer notarielle umschreiben von Häusern oder anderem Eigentum kostet ein Heidengeld! Ist dies nicht zu Lebzeiten geregelt worden, kostet es ein Vermögen!

Nein, keine Sorge