Vereinsrecht Kleingartenverein

6 Antworten

Das schein ja ein Verein der Sorte "zur benutzung durch den Vorstand" zu sein. Gibt es denn keine Konsequenzen, wenn die KAsse nicht stimmt? Du kannst Anzeige wegen Betruges erstatten, wenn Du der Meinung bist, die Finanzen sind unklar und der Vorstand nicht reagiert. Ein Kassenprüfer kann nicht einfach so abgesetzt werden.

Es muss eine Versammlung angesetzt werden auf der von den Mitgliedern (nicht dem Vorstand), bei Rotationsverfahren, ein neuer Kassenprüfer zu dem vorher ernannten gewählt wird. Diese müssen dann die Kasse (da vorher nicht entlastet) neu Prüfen. Sollten diese wieder beanstandungen finden, muss der Vorstand diese erklären und ausräumen. Wenn dies nicht geschieht kann man Zivilrechtlich oder wenn euer Verein eine Gerichtsstelle hat dort klagen.

Das sind ja schöne Zustände...

Zunächst sei angemerkt, daß Kassenprüfer und damit auch Kassenprüfungen gesetzlich nicht vorgesehen sind.

Eine fehlende Entlastung im Jahre 2012 hat keinen Einfluß auf die weitere Tätigkeit des Vorstandes (die Entlastung dient nur dem Ausschluß einer Haftung der Vorstandsmitglieder).

Damit greifen ausschließlich die satzungsgemäßen Bestimmungen - an diese hat sich der Vorstand auch zu halten.

Es müsste also geprüft werden, ob sich der Vorstand bei der Abberufung satzungswidrig verhalten hat.

Alles, was Du nun unternehmen kannst, ist die MV zu informieren und ggf. versuchen eine Abwahl des Vorstandes herbeizuführen bzw. auf der nächsten Versammlung einen anderen Vorstand zu wählen.

Auf der MV können ggf. die Satzungsverstöße konkret benannt werden.

Also: nur die MV kann entsprechend durch Beschlüsse tätig werden; Du kannst durch entsprechende Anträge dafür sorgen, daß sich die MV damit auseinandersetzt...

Bzgl. der Gegenstände ist ebenfalls die MV zuständig...

Was kann Legal gegen diese Frau tun.

Einen neuen Vereinsvorstand wählen. Wenn sich die anderen Mitglieder aber nicht so sehr darüber ärgern wie Du, wird es schwierig.

In Eurem Verein geht's ja drunter und drüber.

Eigentlich sind Neuwahlen fällig. Wenn die abgewürgt werden sollten, könntest Du mal zum Rechtspfleger Eures zuständigen Amtsgerichts gehen und ihm die Angelegenheit vortragen. Der könnte u.U. helfen.