Abmahnung im Kleingarten?

2 Antworten

Deswegen sollte man mit irgendwelchen Äußerungen ja auch vorsichtig sein...

Wurscht, auch wenn der Vorstand diese Abmahnung gemacht hat.

Wenn der Vorstand nicht von der Mitgliederversammlung bevollmächtigt ist, darf der sowieso nicht abmahnen.

Die Mitglieder, die durch Wahl den Vorstand bestimmen, geben ihn nicht Befugnisse, di erst selbst bestimmen kann.