Vereinsmitgliedschaft kündigen auf Grund sexueller Belästigung?

10 Antworten

Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht mit einem Vertrag bei einer Versicherung gleichzusetzten. Bei einer Versicherung besteht Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht (beispielsweise bei einer Beitragserhöhung). 

Soweit ich weiß, muß man die Satzung des Vereins respektieren. Ein Verein richtet sich immer nach seiner Satzung. Darin ist vermerkt, wann gekündigt werden kann (dies ist schriftlich zu machen) und ein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht ist in der Regel nicht gegeben.

Eine Mitgliedschaft in einem Verein wird doch durch eine normale Kündigung (Austrittserklärung) aufgehoben.

RoBinHo13 
Fragesteller
 02.10.2017, 09:17

Der Verein hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Es kann doch nicht richtig sein, dass wir noch ein Jahr lang Mitglieder in so einem Verein sein müssen. Meine Freundin traut sich nicht mehr ohne mich in die Räumlichkeiten des Vereins

Wie hoch ist denn der Mitgliedsbeitrag und wie sind die Bedingungen für den Vereinsaustritt?

Möglicherweise sind die Kosten für einen Anwalt deutlich höher als die Ersparnis.

Andererseits, wenn ein Verein von so etwas erfährt, sollte er ein Entgegenkommen zeigen. Eine Bereitschaft zur vorzeitigen Kündigung wäre das Mindeste. Konsequenzen bei dem Verursacher natürlich auch.

Was habt Ihr denn bisher unternommen dem Verein gegenüber?

Ich befürchte fast, dass nur ein Anwalt dir entsprechende Urteile nennen kann. Als Sonderkündigungsrecht ist das bei Vereinen noch nicht aufgeführt.

Zudem rate ich dir davon ab gleich die Sonderkündigung zu schreiben. Schreibt zuerst den Verein an, schildert von den Vorfällen, die sich ereignet haben und bittet den Verein um Gegenmaßnahmen. Setzt gleichzeitig eine Frist von zwei Wochen.

Jede von euch sollte so ein Schreiben aufsetzen. Wenn du keinen derzeitigen Vorfall aufweisen kannst, schreibe ruhig, dass deine Freundin dir ihre Erlebnisse anvertraut hat und du dich aufgrund dessen nicht mehr sicher fühlst.

Behaltet euch unbedingt einer Kopie dieser Schreiben.

Wenn jemand diese Grenze bei einer Person überschreitet ist davon auszugehen, dass er es wieder tun wird.

Wenn aufgrund eurer Schreiben nichts unternommen wird, setzt ein Sonderkündigungsschreiben auf. Verweist nicht auf ein Gerichtsurteil, sondern auf die Schreiben, die ihr vorab den Verein zukommen habt lassen. Schreibt, dass ihr euch in dem Verein nicht mehr sicher fühlt und die Mitgliedschaft daher sofort kündigt.

Wenn ihr das gerichtlich erstreiten wollt (fragt ob eure Rechtsschutzversicherung das abdeckt), müsst ihr euch allerdings darauf gefasst machen entwürdigend behandelt zu werden. 

In den Köpfen einiger Leute ist immer noch verankert, dass frau doch eigentlich sexuell belästigt werden will und/oder selbst dafür sorgen muss, dass sie nicht sexuell belästigt wird.

Zudem wissen viele auch nicht, was sexuelle Belästigung ist: Sexuelle Belästigung ist unerwünschte Handlungen oder Kommentare sexueller Natur.

Wichtig hier ist das Wort unerwünscht. Viele verharmlosen sexuelle Belästigung als "Kompliment" oder als "Flirt". Oder tun es einfach ab, weil "Männer einfach so sind". Letzteres empfinde ich als Beleidigung für Männer.

Das sage ich dir jetzt, damit du (und deine Freundin) schon mal gewappnet seid mit welchen "Argumenten" ihr euch rumschlagen müsst und wie ihr darauf entgegnen müsst.

Hier noch mal ein Link, zu einem Verein, der Frauen auch bei sexueller Gewalt/Belästigung (Der Übergang ist schleichend):

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/frauenberatungsstellen.html

Eventuell ist für euch vor Ort etwas vorhanden. 

Wenn ihr bereits einen Anwalt konsultiert habt und er diese Einschätzung getroffen hat, fragt den. Der hat alles an juristischem Fachwissen parat. Er kann auch in eurem Auftrag die Kündigung schreiben.

Ist immer wirksamer als wenn man selbst kündigt

Die Anzeigeerstattung muss m.M. nach vorher unbedingt erfolgen und könnte dann auch mit ins Kündigungsschreiben eingehen.

Sammelanzeigen gibt es allerdings nicht. Jede Geschädigte muss selbst anzeigen.

RoBinHo13 
Fragesteller
 02.10.2017, 09:15

Wir haben über unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt befragt. Die Erstberatung ist kostenfrei, danach fällt die Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- € an. Der Anwalt hatte dementsprechend keine Zeit die Urteile / Gesetze rauszusuchen

... da kann aber etwas nicht stimmen.

Welches Gericht hat denn die Diagnose gestellt?

Und der Verein weiß es, also alle Mitglieder wissen es, und machen nichts?

Das vermag ich nicht zu glauben.

RoBinHo13 
Fragesteller
 02.10.2017, 09:14

Das entsprechende Mitglied hat ein wichtiges Amt für den Verein, auf das der Verein auch in Anbetracht auf den Ligabetrieb nicht verzichten kann

Menuett  02.10.2017, 19:00
@RoBinHo13

Da muss dann wirklich jeder einzelne Betroffene Anzeige erstatten.

Menuett  02.10.2017, 18:59

Oh, das ist mehr als nur üblich.

Sexuelle Übergriffe sind gerade in Vereinen immer noch Kavaliersdelikte und die Mädchen haben es ja nicht anders gewollt und sind selbst schuld.

Lieber Himmel, ich kenne einen Fußballverein, da ist die gesamte Mannschaft über eine Ehefrau eines Spielers...

Denen kannst nix anhaben, die sagen, das war freiwillig.