Ich bekomme keine schriftliche Bestätigung zur Kündigung, was tun?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man absolut sichergehen möchte, dann sollte man für die Übersendung von schriftlichen Willenserklärungen (z.B. einer Austrittserklärung) die Zustellung durch Zustellungsurkunde über einen Gerichtsvollzieher wählen. Dies ist die einzige Zustellungsart einer schriftlichen Willenserklärung (z.B. einer Kündigung), die kein Zutun des Empfängers erfordert (und damit unabhängig von dessen Empfangswillen ist), und die zudem absolut beweissicher und damit "gerichtsfest" ist.

Die Zustellung funktioniert so: Der Gerichtsvollzieher fertigt eine beglaubigte Kopie des Schreibens an, stellt diese dem Empfänger zu, notiert Datum, Zeit und Ort der Zustellung sowie Person des Empfängers auf einer besonderen Urkunde, der Zustellungsurkunde, die er mit dem Original dauerhaft verbindet und dem Absender zurückschickt.

Damit hat der Absender nicht nur einen Beweis über den Zugang seines Schreibens beim Empfänger in der Hand, sondern auch über dessen Inhalt.

Die Kosten für ein auf diese Art zugestelltes, einseitiges Schreiben betragen etwa 10 Euro.

Siehe auch hier:

http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/willenserklaerungen/index.php

Maximilian112  27.04.2013, 09:38

Kein Wiederspruch zu Deinem Beitrag.

Aber hier geht es um eine Kündigung in irgendeinem Verein. Kündigungen dieser Art werden täglich Hunderte ausgesprochen.

Ich kenn diese Geschichte vom leeren Briefumschlag auch. Aber wie glaubhaft ist denn dieser AG der eine solche Geschichte vorbringt?

Jason200 
Fragesteller
 27.04.2013, 16:39

Danke für die Antwort. Ich habe die Kündigung ganz normal verschickt. ´Was soll ich jetzt machen, die Kündigung nochmal über einen Gerichtsvollzieher versenden??

JotEs  27.04.2013, 16:53
@Jason200

Ja, wenn du unbedingt einen "gerichtsfesten" Nachweis deiner Austrittserklärung brauchst und die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig.

Der Nachweis einer Kündigung ist vom Kündigenden zu führen. Es besteht keine Veranlassung auf ein Kündigungsschreiben zu reagieren und es zu bestätigen.

Nimm eine Kopie Deiner Kündigung und lass sie vom Empfänger als Erhalten gegenzeichnen.

Du hast deinen Willen erklärt (ich hoffe nachweislich per eingeschriebenem Brief, am besten noch unter Zeugen aufgegeben). die Bestätitung ist nich zwingend notwendig, deine Kündigung ist wirksam zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

JotEs  27.04.2013, 05:37

Der Empfänger auch eines Einschreibens könnte behaupten, ihm sei lediglich ein leerer Briefumschlag zugestellt worden.

Und selbst wenn das Schreiben vor Zeugen verfasst, eingetütet und der Post übergeben wird, so ist man, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, immer noch darauf angewiesen, dass der Richter die Zeugenaussage für hinreichend glaubwürdig hält.

kevin1905  27.04.2013, 10:55
@JotEs

Das ist in der Tat richtig und mir auch hinlänglich bekannt.

Daher bleibt als einzig 100% sicherer Alternative die förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Hier stellt sich dann aber die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Zustellung kostet nämlich pro Schrieb zwischen 13-25 €.

hast du das in kopie geschickt ,oder nur ein original ohne kopie ? ich würde die anschreiben und erklären ,das du diese kündigung unter zeugen geschickt ,oder abgegeben hast und dich rechtlich gesehen erkundigen wirst ,ob es so seine richtigkeit hat wie die mit kunden in solchen fällen verfahren und wie man sich zur wehr setzen kann . meistens reicht das schon aus und ist keine drohung ,sondern fakt was du angesagt hast und ist dein gutes recht ,versuch macht klug und würde es so versuchen,oder bei der verbraucherzentrale erkundigen was man machen kann . hoffentlich hilfts .

kündigungen schickt man am besten per einschreiben, dann hat man einen beweis und ist nicht darauf angewiesen, dass die kündigung bestätigt wird. hast du das nicht so gemacht?

JotEs  27.04.2013, 05:08

Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) ist keine absolut beweissichere Zustellungsart, denn der Empfänger kann behaupten, er habe lediglich einen leeren Briefumschlag erhalten.

musikuss78  27.04.2013, 15:38
@JotEs

Man kann es auch übertreiben :D Dann einfach ein Video vom Brief, dem Eintüten machen und im Video ein unverwechselbares Kennzeichen auf den Umschlag machen^^ Dann war's das mit den komischen Behauptungen ;)

JotEs  27.04.2013, 16:13
@musikuss78

Man kann es auch übertreiben

Nun, in der Regel ist das ja auch alles nicht nötig, sondern es genügt ein normaler Brief.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wie das Beispiel des Fragestellers zeigt. Hätte er sein Kündigungsschreiben per Zustellungsurkunde durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann hätte er sein Problem jetzt nicht ...

Übrigens: Es ist nicht einmal erforderlich, den Austritt schriftlich zu erklären, denn die Form der Austrittserklärung kann nicht durch die Satzung vorgeschrieben werden. Gelegentlich in den Satzungen vorkommende Versuche dieser Art (z.B.: "Der Austritt ist durch eingeschriebenen Brief zu erklären.") verhindern nicht die Wirksamkeit des in einer anderen Form erklärten Austrittes, da der § 39 BGB, der den Austritt aus einem Verein regelt, nicht zu den in § 40 BGB genannten "nachgiebigen" Vorschriften gehört, die Satzung das Austrittsrecht also nicht anders regeln / beschränken kann, als § 39 BGB es vorsieht.
Die einzige Einschränkung des Austrittsrechts, die die Satzung gemäß § 39 BGB wirksam vorschreiben kann, ist die höchstens zweijährige Kündigungsfrist bzw. die Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres.
Problematisch ist es allerdings hin und wieder, den Zugang der Willenserklärung zu beweisen, wenn der Empfänger den Zugang abstreitet. Dieser Beweis obliegt natürlich dem Erklärenden.