Im Verein keinen Kassenwart, was nun?

4 Antworten

Für solche Fälle ist es unbedingt ratsam, in der Satzung einen so genannten "Notvorstand" aufzuführen, der natürlich vorher gewählt werden muss. Dieser beinhaltet auch den Kassenwart/Schatzmeister, wenn der, aus welchen Gründen auch immer, ausfallen sollte. Gibt es keinen festgelegten Ersatz-Kassenwart, ist der restliche Vorstand handlungsunfähig.

Was steht denn in der Satzung?

z.B. Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt bis ein neuer gewählt wird, oder ähnliche Formulierungen?

Die Kassenprüfer sollten auch sofort aktiv werden und die Kasse prüfen, das Recht haben sie jederzeit.

Ansonsten kann, je nach Satzung, auch der /die Vorsitzende kommissarisch dieses Amt übernehmen.

Es empfiehlt sich also in der Zukunft einen Stellvertreter in die Satzung einzubauen, dann entstehen solche Situationen nicht .

Ich hoffe ich konnte helfen

LG

Zunächst wäre die Satzung zu befragen, ob der Kassenwart zum nach § 26 BGB zum vertretungsberechtigten Vorstand gehört oder nicht.

Im Weiteren wäre zu klären, ob der derzeitige vertretungsberechtigte Vorstand nach der Satzung im Innenverhältnis noch beschlussfähig ist.

Ferner wäre zu klären, ob der derzeit vertretungsberechtigte Vorstand im Außenverhältnis noch handlungsfähig ist.

Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, ergibt sich ein konkreter Handlungsbedarf.

Auf jeden Fall sollten unabhängige bzw. gewählte Kassenprüfer die wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins abgegrenzt bis zum Stichtag des Rücktritts des Kassenwarts prüfen.

Günter

Was wenn ihr eine "IG = Interessensgemeinschaft" werdet oder ein Team als Hobby jedoch vereinsfrei zB an öffentliche Sportplätze trainiert oder bei Charityevents spielt?

Kenne es ohne Sport bei Personen die zB durch Raummiete nonprofit doch Pleite gingen, der Raum leer steht aber die Leute dennoch vereint weil sie für selbiges Thema wären.