Ist ein Beirat in einer Genossenschaft möglich?

5 Antworten

Ich sehe es so: Ein Beirat ist möglich. Dieser sollte jedoch mit 3/4 Mehrheit von der Generalversammlung beschlossen und damit in der Satzung verankert werden.

Wenn die Satzung nichts dazu aussagt kann ein Beirat zwar auch gebildet werden, dessen Empfehlungen setzt jedoch immer der für die Geschäftsführung verantwortliche Vorstand um. Geht irgend eine Angelegenheit die der Beirat empfohlen und der Vorstand ausgeführt hat in die Hose, dann ist allein der Vorstand dafür verantwortlich. Schon allein auch deswegen, weil sich die restlichen Mitglieder immer darauf berufen können, dass kein Satzungsbeschluss vorliegt.

Deshalb, schon allein um dem Vorstand, aber auch dem Aufsichtsrat,  Rechtssicherheit zu geben, wäre ein Satzungsbeschluss dazu sehr zu empfehlen. 
Der Vorstand ist dann zwar auch noch verantwortlich, aber er würde sich auf die Beschlüsse des Beirats berufen können. Auch gegenüber den restlichen Mitgliedern.
Konstruktive Unterhaltung und Zusammenarbeit ohne §§§§ - Reiterei hin oder her, im Fall der Fälle beißen den Letzten immer die Hunde.

Es geht bei jeder Genossenschaft ausschließlich um die Förderung ihrer Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft - das ist der Geschäftszweck jeder Genossenschaft und so steht es auch im Gesetz.

Wenn der Beirat nun nun dazu beiträgt den Förderauftrag besser, im Sinne der Mitglieder, umzusetzen, spricht nichts gegen die Einsetzung eines Beirats.

Der Beirat kann  z.B. als "fachkundiger Berater" des Aufsichtsrats oder als "Vertreter der Mitgliederinteressen" eingesetzt werden. 

Es muss aber immer eine entsprechende Änderung der Satzung erfolgen, aber bitte im Vorfeld nicht irgendwann hinterher. Es geht nur darum die beratende Funktion des Beirats, deutlich  von den Aufgabenbereich des Vorstands und des Kontrollorgan Aufsichtsrat abzugrenzen. 

Es kann nicht sein, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat sich irgendwann einmal gegenseitig die Verantwortung zuschieben und niemand die Haftung bzw. die Verantwortung übernehmen will. Grundsätzlich geht es immer um die Interessen der Mitglieder und deren Förderung. Ein"Mitgliederbeirat" kann also auch den Anspruch der Mitglieder auf eine vollumfängliche Information, in allen wirtschaftlichen Belangen der Genossenschaften, durchsetzen. 

Besonders heikel wird es im Fall einer Fusion einer Genossenschaftsbank. Dann werden echte "Mitglieder Vermögenswerte" verschoben, bzw. verschenkt ... also z.B eine Fusion von einer Volksbank mit einer anderen Volks- oder Raiffeisenbank. Es geht um millionenschwere  Rücklagen, die jahrelang angespart wurden und den Genossenschaftsmitgliedern, als Eigentümer der Genossenschaft, gehören. 

Werden diese Rücklagen und Werte einfach so verschenkt ohne die Mitglieder über die Alternativen zu einer Fusion aufzuklären, kann das auch nach einer Fusion noch rechtliche Folgen haben 

Hier wäre eine fachkundiger Mitglieder Beirat, im Vorfeld der Fusionsverhandlungen und der daraus resultierenden Auflösung  einer Genossenschaft unbedingt empfehlenswert.  

War das jetzt zu kompliziert?

Unter www.förderauftrag.de findest Du eine umfassende Textsammlung zum Genossenschaftsrecht wie Du zusammen mit anderen Mitgliedern eine Satzungsänderung durchsetzen einfach kannst. 

Eine Genossenschaft gehört immer ihren Mitgliedern und diese haben eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Leider ist das aber noch nicht so richtig bekannt.

die Genossenschaft ist ( war mal ) eine sehr demokratische flexible Form, der Zusammenarbeit- somit ist ein Beirat auch im Sinne der Genossenschaftsidee.

Es ist allerdings notwendig, in der Satzung der Genossenschaft eine Änderung vorzunehmen. Die Satzung ist das "Grundgesetz" der Genossenschaft.

Ein Beirat kann gegründet werden - dazu bedarf es aber einer Regelung in der Satzung - sollte die aktuelle Satzung keine entsprechende Regelung enthalten, dann muß sie geändert werden - anschließend kann ein Beirat installiert werden.

Es sollten auch alle Kompetenzen und Aufgaben des Beirates explizit in die Satzung aufgenommen werden.

kann man sich nicht mehr normal konstruktiv unterhalten bei ihnen ?

muß alles mit §§§§ voll sein ?


Warum sollte man das nicht grundsätzlich klären?
Eine seltsame Antwort.  Sind hier alle so?

@Stretzinger

nein, viele sehen alles wie sie .

@Kuestenflieger

bin selbst genosse und habe nur über mail kontakt zu vorstand und vorsitz , meine ansichten fließen mit ein -- ohne beiratfunktionär zu sein.

Die Regelung der Beitratsfrage in der Satzung ist der einzig gangbare Weg, wenn Rechtssicherheit erlangt werden soll.

Alle davon abweichenden Verfahren können dazuführen, dass im Zweifel anfechtbare Beschlüsse zustande kommen.

Damit aber ist keinem geholfen.

Günter