vereinnahmten Umlagen?

2 Antworten

Alles was zufließt ist als Einnahme zu erfassen.

Davon abgezogen werden sämtliche Auslagen, sowohl die umlagefähigen als auch die nicht umlagefähigen.

Was übrig bleibt sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

wurzlsepp668  10.05.2016, 10:18

genau so und nicht anders ....

nein, eigentlich ist nur die kaltmiete einkommen

nicht die nebenkosten, das kann man in der anlage aber auch so ausfüllen

ich glaube, du hast sie falsch ausgefüllt

wurzlsepp668  10.05.2016, 10:12

natürlich sind Nebenkosten auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ......