Sind Kassierer oder Schriftführer eines e.V. zwingend Vorstandsmitglieder?

4 Antworten

Dafür gibt es Bücher: Wie führe ich einen Verein.

Ich war in einem Verein Schriftführer. Ich war wie alle anderen über einen Notar ins Vereinsregister eingetragen und somit logischerweise auch Mitglied des Vorstandes.

Als ich den Verein verlassen habe, wurde ich von dem Notar wieder ausgetragen.

Danke für die schnelle Antwort. Ich weiss, dass die beiden üblicherweise - eigentlich auch zu Recht- Vorstand sind. Bei uns ist lt. Satzung aber hier nichts geregelt, die Beiden sind auch noch nie im Register eingetragen worden. Im Sinne der Satzungsautonomie sind sie meiner Meinung nach deshalb KEINE Vorstände, da sie weiter unten als Ausschussmitglieder genannt wurden. Ich habe auch schon im Net mehrere Passagen gefunden, aus denen zu entnehmen ist, dass die beiden Ämter nicht automatisch Vorstandspositionen (etwa aus einer BGB-Forderung) mit sich bringen.

Weiß jemand Rat ?

zunächst muss der Verein einen geschäftsführenden Vorstand haben, der den Verein eben im Außenverhältnis vertritt. So geregelt in § 26 BGB.

Ob nun Kassierer und Schriftführer automatisch dem Vorstand angehören, hängt zunächst von der Vereinssatzung ab. Dort dürfte wenn überhaupt es geregelt sein. Oft bilden sie den erweiterten Vorstand. Allerdings ist das lediglich für das Innenverhältnis zutreffend. Eine gesetzliche Vorgabe, dass diese Herrschaften den Vorstand angehören gibt es nicht. Der Kasierer soll sich mal um siene Kassenbelange kümmern und der Schriftführer um den Schriftkram. Der Verein daselbst wird durch den gewählten Vorstand vertreten.

Besten Dank Euch Beiden, hat mir sehr geholfen. Ich denke, dass wir damit die Unstimmigkeiten geregelt kriegen.

Gruß Thomas

Der "Vorstand" besteht aus 1. und 2. Vorsitzender, Schriftführer und Kassier, Beisitzer, Revisor usw. halt alles was von der Mitgliederversammlung in ein Amt berufen wurde. man spricht von der Vorstandschaft. Vorstand ist also nicht der erste und zweite Vorsitzende sondern der Vorstand setzt sich aus den genannten Personen zusammen. Auch der erste Vorsitzende ist nicht Vorstand, sondern Vorstandsvorsitzender, und damit ein Teil des Vorstandes.

Es ist ganz einfach: Vorstandsmitglied ist, wer durch die Satzung dazu bestimmt ist, sonst niemand.

Vielleicht noch zur Erläuterung:

Für Vereine, die eingetragen sind bzw. eingetragen werden solllen, gilt: Die Satzung hat Bestimmungen über die Bildung des Vorstandes zu enthalten (§ 58 BGB). Dazu gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung des Vorstandes, also darüber, wer dem Vorstand angehört. In der Regel schreibt die Satzung vor, dass die Inhaber bestimmter Vereinsämter dem Vorstand angehören. Sie kann aber, was jedoch eher selten vorkommt, durchaus auch namentlich genannte Personen zu Vorstandsmitgliedern erklären.

Wer jedoch nicht auf irgendeine Weise durch die Satzung zum Vorstandsmitglied erklärt wird, der ist nicht Mitglied des Vorstandes. Ob jemand Vorstandsmitglied ist oder nicht, hängt insbesondere nicht davon ab, welches Vereinsamt er bekleidet. Selbst ein "Erster Vorsitzender" ist nicht automatisch Vorstandsmitglied, sondern nur dann, wenn die Satzung das so bestimmt. Gleiches gilt für die Inhaber anderer Vereinsämter.