Verdunstungsröhrchen eigenmächtig entfernen

3 Antworten

Ohne §§! Die Messung des Verbrauchs über Messeinrichtungen an den Heizkörpern ist beschlossene Sache Ihrer WEG; folglich ist der Miteigentümer verpflichtet, nach dem Tausch des Heizkörpers wieder eine Messeinrichtung installieren zu lassen. Der Verwalter hat dies zu überwachen und dafür, ggs. sogar auf dem Rechtwege, zu sorgen, dass die Umsetzung des bestehenden Beschlusses erfolgt. Beide Beteiligten haben insoweit Recht, dass für den Messzeitraum, in dem tauschbedingt (aber nur zeitweilig) keine Messeinrichtung angebracht war, der Verbrauch durch das Ableseunternehmen anhand von dafür eigens vorliegenden Tabellen bzw. Vorjahreswerten ermittelt wird.

Wenn nicht abgelesen werden kann, dann werden zur Abrechnung tatsächlich die Vorjahreswerte genommen. Das Verhältnis der einzelnen Räume und Heizungen zueinander wird sich ja nicht erheblich verändert haben.

Den Fall hatten wir auch,! Es ist Rechtens! Wir waren aber so drauf da es im Erdgeschoss war und unser vWZ im Obergeschoss ust , haben wir diese Heizung im Winter immer auf 5 voll Power gehabt! Da wärme ja nach oben steigt! Ich weiß ist nicht die feine Englische art, aber wir haben in wirklichkeit nix gespart!