Verbotene Direktwerbung durch Tochterunternehmen der Deutsche Post?!

7 Antworten

alles "legal"

Datenschutzregelungen ab 1. September

Das BDSG bezieht sich auf personenbezogene Daten. Daher sind personalisierte Direktwerbeformen betroffen, nicht jedoch teil- und unadressierte Werbesendungen. Nach neuer Rechtslage ist grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, wenn ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken verwendet werden. Jedoch bestehen Ausnahmen vom Opt-in, zum Beispiel wenn Interessenten und Kunden angeschrieben oder Adressen verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Verzeichnissen aufgeführt sind. Auch B-to-B-Werbung ist von dem Erfordernis zur Einwilligung freigestellt, ebenso wie Spendenwerbung durch steuerbegünstigte Organisationen und Parteien. Zwei weitere Ausnahmen gelten für Werbung mit Adressen, die von anderen Unternehmen übermittelt oder ohne Übermittlung zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015302_1024637&cmid=link1015302_1008014

DerFanta 
Fragesteller
 18.09.2012, 00:15

Ausnahmen [...] für Werbung mit Adressen, die von anderen Unternehmen [...] zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Wenn ich das richtig verstehe, ist es gemäß BDSG zulässig, dass die Deutsche Post Direkt GmbH meine Adresse zu Werbezwecken anderen verkauft. Aber der Nutzung meiner Daten kann ich ja für die Zukunft widersprechen. So weit so gut.

Aber trotzdem sehe ich nicht, warum es zulässig ist, dass ich persönlich von Sky ein Werbeschreiben erhalte, ohne eine Geschäftsbeziehung mit Sky oder mein Einverständnis dazu gegeben zu haben.

franzi111  18.09.2012, 07:48
@DerFanta

Ich kriege die Sky-Werbung mit "an die Hausbewohner, Straße, Stadt". Das wäre die "Ausnahme"

nicht jedoch teil- und unadressierte Werbesendungen

DerFanta 
Fragesteller
 18.09.2012, 17:23
@franzi111

Der Postbrief an mich war aber mit meiner vollständigen Adresse (Vorname, Nachname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort) versehen.

Direktwerbung per persönlichem Brief ist zulässig, solange dieser nicht widersprochen wurde/kein Eintrag in der Robinsonliste vorliegt.

Werbung in persönlich adressierten Werbeschreiben ist grundsätzlich zulässig. Anders ist es, wenn der Empfänger seinen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Der Werbeadressat muss dem Absender zu erkennen gegeben haben, dass er derartige Werbung nicht wünscht, z. B. durch eine schriftliche oder telefonische Mitteilung (BGH, Urteil vom 16.02.1973, AZ: I ZR 160/71).

Postzustellungsunternehmen sind verpflichtet, persönlich adressierte Briefe - hierunter fallen auch Werbebriefe - auszuliefern. Die Postzustellungsunternehmen sind zu einer Inhaltskontrolle weder berechtigt noch verpflichtet. Wenn man auch die Zusendung solcher Werbung verhindern möchte, hat man folgende Möglichkeiten:

Man kann sich auf die sogenannte Robinsonliste setzen lassen. Man wird dann (hoffentlich) von den Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Der Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste ist direkt beim DDV erhältlich. Eine Zusendung ist dann unlauter, unabhängig von einem etwaigen mit der Beachtung verbundenen Aufwand für den Versender (AG Heidelberg, Urteil vom 03.08.2010, 30 C 426/09; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 7 UWG, Rdnr. 30). Die herrschende Meinung (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O.) davon aus, dass eine Eintragung auch dann beachtlich ist, wenn des werbende Unternehmen nicht DDV Mitglied ist. Dem hat sich das AG Heidelberg in der vorbezeichneten Entscheidung angeschlossen.

Persönlich adressierte Werbesendungen kann man übrigens schon vorbeugend dadurch verhindern, dass man der Nutzung und Übermittlung der eigenen Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widerspricht bzw. solche Daten nur sparsam herausgibt. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss sich jedes Unternehmen, aber auch Behörden, an dieses Nutzungsverbot halten, da ansonsten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € droht. Man kann den Widerspruch einlegen, sobald die eigenen persönlichen Daten erstmals bekannt gegeben werden, z. B. bei der Anforderung eines Katalogs oder bei einer Quizteilnahme. Dies lässt sich aber auch noch jederzeit nachtragen. Es empfiehlt sich folgende Formulierung: „Ich widerspreche der Nutzung, Verarbeitung und/oder Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung gem. § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz“.

DerFanta 
Fragesteller
 18.09.2012, 18:02

Ich habe mich gerade mal in das Thema eingelesen und bin dabei über die Zusatzinformation Datenqualität und Datenschutz der Deutschen Post Direkt gestolpert.

Deren eigene Argumentation der Zulässigkeit ist eine ganz andere und erschließt sich mir nicht:

[...]Mit dem Inkrafttreten der BDSG-Novelle am 1. September 2009 wurde die zuvor geltende Widerspruchslösung aufgehoben. Statt dessen ist grundsätzlich eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich, wenn dessen Daten zu Werbezwecken verwendet werden.
Es gibt 7 Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt:
[...]
6. Transparente Übermittlung
Die Übermittlung von Adressdaten ist erlaubt, wenn aus dem Werbemittel die erstmalig erhebende Stelle hervorgeht.
7. Transparente Nutzung
Die Nutzung von Adressdaten zur Bewerbung fremder Angebote ist erlaubt, wenn aus dem Werbemittel die für die Nutzung verantwortliche Stelle hervorgeht.

Da im betreffenden Werbeschreiben die Deutsche Post Direkt GmbH als erstmalig erhebende Stelle angegeben ist, sei die Übermittlung legitim gewesen, und weil Sky Deutschland Fernsehen GmbH als für die Nutzung verantwortliche Stelle angegeben ist, sei die Nutzung an sich ebenfalls legitim.

Dann könnte man bei Nennung der beiden genannten Stellen ja auch rechtskonform Werbung per E-Mail oder auch Fax oder SMS versenden...

Hhm, sofern du noch niemals an Preisauschreiben teilgenommen hast, noch niemals irgendetwas über den Versandhandel bestellt hast, etc. könntest du eventuell damit durchkommen.

Ansonsten sind deine Daten Freiwild, waren Freiwild und werden es nach den Plänen der Regierung auch weiterhin sein. Dann werden deinen Daten vom Einwohnermeldeamt verkauft, statt bisher von Unternehmen, mit denen du eine Geschäftsbeziehung hast/hattest.

Die Deutsche Post mit der Tocherfirma Direkt Gmbh ist auch nur Ankäufer von Adressmaterial, nicht der eigentliche Urheber der Weitergabe deiner Daten.

DerFanta 
Fragesteller
 18.09.2012, 00:29

Bei den wenigen Preisausschreiben, an denen ich teilnehme, schaue ich sehr genau auf die Datenschutzklauseln und habe an solchen, die meine Adresse an jeden weitergeben und völlig frei zu Marketingzwecken nutzen können, spätestens seit meinem Umzug nicht mehr teilgenommen.

Das vor kurzem vom Bundestag durchgewunkenen Meldegesetz ist noch nicht rechtskräfig, daher ist es für meine aktuelle Frage nicht von Belang - aber natürlich trotzdem eine Ohrfeige für deutschlands bisherige Datenschutzpolitik.

Zweifelhaft finde ich besonders, das die Deutsche Post selbst Adressdatensätze sammelt und diese dann über die Tochterfirma verkauft. Somit kann man sich dieser Adresssammlung als Bundesbürger überhaupt nicht erwehren, denn mit jedem Brief ist man wieder neu in der Postreferenz-Datei!

michi57319  18.09.2012, 23:38
@DerFanta

Schon mal drüber nachgedacht, dich in die Robinsonliste eintragen zu lassen???

DerFanta 
Fragesteller
 19.09.2012, 00:45
@michi57319

Ja, und vielleicht sollte ich das nun auch tatsächlich mal tun...

Fällt vielleicht Dir etwas zu meinem Kommentar auf die Antwort von rarichter ein?

Lag die Werbung in Deinem Briefkasten oder kam die per eMail?

Wenn Briefkasten dann liegst Du mit dieser Annahme falsch gesetzlich verbotene Kaltaquise bei einer Privatperson

Das ist nicht verboten....

DerFanta 
Fragesteller
 18.09.2012, 18:17

Warum liege ich dabei falsch?

An vielen Stellen im Netz finde ich reihenweise Aussagen wie

Privaten Personen gegenüber ist die Kaltakquise in Deutschland gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Die Akquise zu Privatpersonen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des potenziellen Kunden erfolgen

Für eine weitergehende Begründung wäre ich dankbar.

Das kann zwar so sein, die Adresse kann aber auch aus einer anderen Quelle stammen... Generell ist Direktwerbung nicht verboten. Die Deutsche Post AG ist inzwischen ein kommerzielles Unternehmen wie jedes andere auch. Vermutlich steht irgendwo in den Geschäftsbedingungen, dass Adressen verwendet werden dürfen. Es bleibt wohl freigestellt, der Adressnutzung zu widersprechen. Generell hat man damit aber viel mehr Arbeit, als wenn man die Werbung einfach in den Papiercontainer wirft. Denn es gibt hunderte Unternehmen, die Adressbestände verwalten und nutzen.