Vaterschaftstest wie lange?

3 Antworten

Die Bearbeitung beim Familiengericht kann Wochen/Monate bis hin zu Jahren in Anspruch nehmen.

Für Dich wichtig sind insbesondere folgende Punkte :

Ist die Vaterschaft nicht festgestellt, kann rechtlich nicht geklärt werden, wer Unterhalt bezahlen muss. Bei Feststellung der Vaterschaft kann daher auch der Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt des Kindes geltend gemacht werden, da erst mit Feststellung der Vaterschaft deutlich wird, wer den Unterhalt zahlen muss.

Mit anderen Worten -> Du zahlst zwar ggf. erst einmal nichts , aber wenn Du pech hast, musst Du rückwirkend für Wochen/Monate bis hin zu Jahren Unterhalt nachträglich entrichten. Es zählt hier das Geburtdatum des Kindes. Das können dann ganz schnell mehrere tausend EUR werden.

Ferner hast Du natürlich auch ohne Vaterschaftsanerkennung keine Rechte, was den Umgang des Kindes betrifft. D.h. die Mutter ist Dir natürlich auch nicht verpflichtet , irgendetwas betreffendes des Kindes zu sagen , bzw. Du darfst Dir natürlich auch nicht einräumen am Leben des Kindes "teilzuhaben".

In der Praxis wissen Frauen eigentlich recht genau, wer der Vater sein müsste. :-)

Danke für deine Antwort, ich bin mir allerdings relativ sicher, dass Unterhalt NICHT rückwirkend gefordert werden kann; insbesondere dann nicht, wenn die Mutter selbst sich bei der Aufklärung querstellt, anstatt mitzuwirken. Nach Auskunft meines Rechtsanwalts kann Unterhalt immer erst AB dem Zeitpunkt der Anerkennung gefordert werden. Deshalb frage ich vorsichtshalber mal nach: woher hast du diese Info? Und kannst du mir da ggf. einen Link schicken? Danke dir!

@Totte647

In Deinem Fall wird die Unterhaltsvorschusskasse vorerst tätig werden und die Leistungen (Zahlung) ab Zeitpunkt der Geburt an die Kindsmutter übernehmen.

-> Dieses jedenfalls unter der Voraussetzung, das die Gemeinde/Stadt hierfür Leistungen übernimmt, solange der Vater noch unbekannt ist.

Gehen wir jedoch einmal davon aus, das Deine Ex ab Tag der Geburt auch Geld erhält .

Wenn sich nun jedoch herausstellt, ( nur mal in der Theorie , z.B. nach 6 Monaten durch eben ein positives Testergebnis, das Du zu 99,9% der Vater bist ) , dann hat die Unterhaltsvorschusskasse für Dich Leistungen gezahlt , die sie von Dir dann wiederhaben werden wollen.

https://www.machleb.eu/familienrecht/vaterschaft/vaterschaftsfeststellung/

@wolfman74

Danke dir! Hier gilt aber meines Wissens nach die Regel, dass die Vorschusskasse nur dann bezahlt, wenn der VATER den Test verweigert oder die Vaterschaft trotz Nachweis nicht anerkennt. Wenn die Mutter einen Test verweigert und ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommt, wird der Antrag i.d.R. abgelehnt. Ich hoffe einfach mal, dass das auch so stimmt. 😅 Sicher ist aber: damit die Vorschusskasse den Antrag überhaupt bearbeitet, muss die Mutter erstmal nachweisen, dass sie Unterhalt von mir gefordert, aber nicht bekommen hat. Und das hat sie (zumindest bisher) nicht getan.

Sie hat dich als Vater angegeben und da kam bislang nichts vom Jugendamt?! Ungewöhnlich! Denn sobald da Unterhaltsvorschuss fließt oder sie anderweitige soziale Unterstützung in Anspruch nimmt, wird natürlich geprüft wer der Vater ist. Und liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor, dann gehen auch die Behörden in der Regel den Rechtsweg.

Es sei den, sie verzichtet auf staatliche Unterstützung und die Summe die sie dadurch mehr erhalten könnte. Oder steht gar ein anderer Vater in der Geburtsurkunde? Oder sie hat dich als eine Möglichkeit von vielen angegeben?

Unklar ist nun eigentlich, warum du die Vaterschaftsklage eingereicht hast. Du möchtest, wenn du tatsächlich der Vater bist, am Leben des Kindes teilhaben? Das wäre mehr als löblich und dann solltest du diesen Plan auch weiter verfolgen.

Unterkunft für die Vergangenheit kann sie nicht fordern.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

Aber: ob man dem Kind das Verhalten der Mutter anlasten wird?! Denn das Kind war ja bislang daran gehindert seine Ansprüche geltend zu machen.

Hier ein Fall eines volljährigen Kindes, welches versuchte ab Geburt Unterhalt zu bekommen:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-auch-bei-verschwiegener-vaterschaft-moeglich_220_287002.html

Ob ein Gericht nun ab Klageerhebung den Unterhalt festsetzen würde, wird man dann sehen. Und wenn das Jugendamt doch auf einen zukommen sollte, weil man von dort fröhlich Unterhaltsvorschuss gezahlt hat, obwohl die Vaterschaft gar nicht feststand, dann würde ich das ablehnen.

Die Mutter wird sich jedenfalls nicht wehren können. Warum tut sie das also? Vielleicht kommen doch noch ein paar andere Väter in Frage?! Oder sie gehört u der Sorte Mutter, die meinen dem Kind den Vater vorenthalten zu können. Was auch mehr als schade wäre!

Danke dir für die ausführliche Antwort! Und doch, es kam etwas vom Jugendamt. Allerdings nichts Sinnvolles. Mir wurde ein Termin angeboten, um die Vaterschaft anzuerkennen. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich aus gegebenem Anlass nichts anerkenne, bevor die Abstammung durch einen Test bestätigt wurde. Danach wurde mir dann nur noch kurz und bündig mitgeteilt, dass die Mutter sich querstellt und ich mich an das Familiengericht wenden soll. Mir fällt allerdings nur ein nachvollziehbarer Grund ein, warum die Mutter mich als Vater angibt, aber den Test verweigert.....und das ist der, dass sie gerne Unterhalt von mir fordern würde, aber selbst weiß, dass ich gar nicht der Vater bin.

Trotzdem bleibt ein Restzweifel. Und ja, natürlich möchte ich an seinem Leben teilhaben, wenn ich wirklich der Vater bin.

@Totte647

Seltsam von der Kindsmutter :-(. Sie wurde doch sicherlich darüber aufgeklärt, dass sie kein Geld von dir fordern kann, wenn die Vaterschaft gar nicht bewiesen ist und du der Vaterschaft so nicht zustimmst.

Das Jugendamt selbst hätte dich wohl gleich vor den Kadi gezerrt, wenn sie eine Beistandschaft hätte. Oder man macht es sich dort einfach: sie schicken dir die Vaterschaftsanerkennung die du nicht unterschreibst und dann sagen sie: geh mal klagen... Spart den Staat natürlich auch Geld ;-). Denn jetzt klagst du quasi gegen die Mutter, deren Kosten aber Jemand anders übernehmen darf als das Jugendamt.

Im Grunde hätte das Jugendamt auch zu der Mutter sagen können: dann geh du doch klagen wenn du Geld willst ;-).

Aber wie dem auch sei: das Verfahren kann sich natürlich etwas hinziehen. Corona, Überlastung der Familiengerichte...

Ist die Frage ab wann du dann nun wirklich zahlen musst, vorausgesetzt es ist dein Kind.

Ab Kenntnis der Möglichkeit durch das Jugendamt, ab Klageeinreichung oder erst nach der Feststellung. Du solltest jedenfalls für die Monate das Geld beiseite legen...

Normalerweise gilt: ab Aufforderung die Einkommensunterlagen vorzulegen. Das könnte ein Richter allerdings anders sehen... Gerade wenn das Ganze nun 6 Monate oder gar länger dauert.

@Kessie1

Die Mutter konnte aber nicht klagen, weil ich dem Jugendamt ja mitgeteilt habe, dass ich jederzeit für einen Test zur Verfügung stehe und im Falle einer Übereinstimmung auch umgehend die Vaterschaft anerkenne. Das hätte dann vor Gericht wahrscheinlich etwas albern gewirkt. 😅 Eine Forderung kam aber bisher nicht. Deshalb habe ich noch ein bisschen Hoffnung, dass das Kind tatsächlich nicht von mir ist. Denn bei so einer Mutter weiß man jetzt schon, wo das Ganze langfristig hin führt. 😵‍💫

@Totte647

Ich wünsche dir jedenfalls, dass es sich auflöst und du Gewissheit bekommst - in welche Richtung auch immer. Und dann solltest du dich gleich, falls du der Vater bist, an die Einforderung des gemeinsamen Sorgerechts machen und auf dein Umgangsrecht beharren. Alles Gute für dich!

in jedem Fall nix von ihr oder ihrem Anwalt oder dem Jugendamt unterschreiben.

Sowieso nicht. 😅