Vater verstorben Firma Gewerbe

2 Antworten

Guten Morgen.

Als erstes mein Beileid. Gewerbetreibende zu sein bedeutet am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen und damit Gewinne zu erwirtschaften oder den Vorsatz zu haben.

Mit dieser Auffassung haben allerdings das Finanzamt und ich mal "Ringel-Rein" gespielt. Die wollten eine Gewerbeanmeldung sehen, die es nach meiner Auffassung nicht geben konnte. Allerdings ist diese kleine Geschichte keine Gewähr, dass das Gewerbeamt es genau so sieht. Selbst einer telefonischen Anfrage beim Gewerbeamt würde ich da nur bedingt vertrauen.

Daher würde ich Dir vorschlagen: Nimm Dir die Zeit gehe zum Gewerbeamt. Häufig werden die Anmeldungen in einem "Service-Büro" erledigt. Die haben damit aber nicht wirklich was zu tun. Beim Amt selber nachfragen, ob Dein verstorbener Mann bereits aus der Liste ausgetragen ist und ob Du für die Erfüllung seiner letzten Verträge ein eigenes brauchst.

Damit kommst Du wahrscheinlich am Weitesten und bist auf der sicheren Seite.

Alles Gute!

Ich gehe mal davon aus, dass dein Mann das Gewerbe als EInzelunternehmen angemeldet hatte. Dann gibt es zwischen ihm und der Firma keinen Unterschied. Als Erbin bist du nun Gesamtrechtsnachfolgerin geworden und hast auch die Mietverträge geerbt. Wenn du das Erbe angenommen hast, musst du die Verträge erfüllen oder diese in gegenseitigem Einvernehmen mit den Vertragspartnern auflösen.

Das angemeldete Gewerbe endete automatisch mit dem Tod deines Mannes. Wenn du die Verträge erfüllst, müsstest du eigentlich ein Gewerbe auf deinen Namen anmelden. Wenn du dies aber auf keinen Fall tun willst, gehst du bei den vier Verträgen nur ein kleines Risiko auf ein überschaubares Bußgeld ein. Wenn du die Verträge erfüllen willst, solltest du aber unbedingt die (Hapftpflicht- und Kasko-)Versicherungen auf deinen Namen umschreiben lassen.

Das Versteuern der Erträge aus den Verträgen kannst du natürlich in der Steuererklärung vornehmen...