Kleingewerbe Namensgebung, Impressum

4 Antworten

Auf den Visitenkarten kannst du dich nennen wie du willst. Auch auf deinen Geschäftsbriefen kannst du Fantasienamen verwenden. Im Netz muss dein Impressum aber vollständig sein (§ 5 Telemediengesetz). Das ist mehr, als der vollständige Name und die Adresse ! Auf den übrigen Seiten muss dein Name nicht stehen, denn dafür gibt es ja das Impressum.

Auch auf den Geschäftsbriefen muss die korrekte Firmenbezeichnung - also Vor- und Nachname stehen, sowie alle Angaben wie im Impressum.

@Jorgfried

Das ist nicht richtig. Die Verpflichtung zur Namensangabe auf Geschäftsbriefen ist 2009 durch Streichung des § 15b GewO entfallen, ebenso wie die Pflicht, am Eingang eines Ladengeschäfts den Namen anzubringen (§ 15 a GewO).

Eine Pflicht zur richtigen Namensnennung gibt es nur noch für Firmen, die dem § 35a GmbH-Gesetz unterliegen.

Also, die Kleinunternehmerregelung interessiert das Gewerbeamt nicht,

Wie Du Deine Unternehmung benennen willst interessiert die auch nicht.

Jedoch gibt es ganz klare Regularien wie Du Dich in der Öffentlichkeit bezeichnen kannst und darfst

Demnach hat auf Deiner Visitenkarte immer Deine Vor und Zuname zu stehen und darunter was Du machst. Also demnach

Heini Kowalksi

Dachschubser

So muss das auch im Impressum aussehen, wobei im Impressum natürlich auch andere Dinge einzubringen sind.

Nun du beantragst einen Gewerbeschein und gibst dort an nur im Sinn von § 19 tätig werden zu wollen.

  • Dazu benötigt man keinen Firmen Namen

  • Nur die Art der Tätigkeit

Danach meldet sich das Finanzamt bei Dir

  • die Fragen dann nach Umsatzerwartung ets

  • erteilen dir eine Steuernummer

gruß

Oh, das ging schnell mit einer antwort.

Es soll ja ein Kleingewerbe sein, da bekomme ich doch keine Steuernummer oder?

Vg

@JT131

Und wie willst du ohne Steuernummer die Steuererklärungen abgeben?

Bei der Gewerbeanmeldung interessiert der § 19 UStG überhaupt nicht !

@Geochelone

Bei der Anmeldung gibt es eine Spalte für das Kleingewerbe und das ist $ 19 da bin ich mir sehr sicher, da ich selbst einen Schein habe

Und natürlich gibt es eine Steuernummer, die gehört auf jede Rechnung die du schreibst,

@DahleRieger

Wenn du dir eine gewerbliche WWW Seite erstellst gehört ins Impressum

Vorname, Nachname

Straße

PLZ , Ort

Tel.

Steuernummer

Sowie der Hinweis auf $ 19

der gehört im übrigen auch auf jede Rechnung

@DahleRieger

Du hast einen Schein ? Na dann verrate mir mal bitte, in welchem Feld das stehen soll ? Es interessiert das Gewerbeamt schließlich nicht die Bohne, ob man dieses Steuererleichterungsverfahren in Anspruch nimmt oder nicht.

@DahleRieger

In Rechnungen gehören Steuernummer Sowie der Hinweis auf $ 19 UStG.


Ins Impressum gehört aber nur die internationale UmsatzsteuerID, falls man überhaupt eine hat. Die normale Steuernummer vom deutschen Finanzamt muss nicht ins Impressum und geht dort auch niemanden was an.

Der Hinweis auf $ 19 UStG gehört in der Homepage in die Seite, wo Preise angegeben werden, oder wo es um AGB geht. Im Impressum muss er nicht stehen.

Was heitß denn "überall" für dich? Ein Impressum reicht doch und ist Pflicht. Computerservice ist ja kein imaginärer Unternehmensname, sondern nur ne Beschreibung deiner Dienstleistung. Dagegen spricht nichts.

So habe ich noch gar nicht gedacht aber das klingt logisch ;).

Also darf ich es auch auf den Visitenkarten so schreiben?