Weitergabe von Email erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Weiterleitung der Information mitsamt deiner Mailadresse war für die Abwicklung des Auftrags an den Dienstleister wohl nicht unbedingt nötig und hätte daher nicht sein müssen.

Andererseits ist auch der Dienstleister dem Datenschutz verpflichtet. Er könnte argumentieren, dass er nach Erledigng der Arbeiten bei dir nachfragen kann, ob es zu deiner Zufriedenheit geschehen ist. Bzw. wenn es sich um einen größeren Bereich handelt, kann es ja gut sein, dass man nachfragt wo denn die Verschmutzung genau ist. Dann nutzt der Betrieb die Information allein zur Erledigung seiner Geschäfte. Für andere Zwecke darf er die Mailadresse nicht nutzen und muss sie genau genommen nach Abschluss auch löschen.

Wenn der Betrieb dies allerdings nutzt, um herumzupöbeln, ist das weniger ein Thema des Datenschutzes sondern zeugt eher von seiner mangelhaften Kundenfreundlichkeit. Sollte das passieren, oder sollte man dich wegen anderer Dinge behelligen, dann würde ich deutlich Einspruch dagegen erheben. 

Ich wüsste jetzt nicht, warum mail-Adressen ein Staatsgeheimnis sein sollten. Deine Wohnadresse kann man auch gaaanz einfach herausfinden. Falls ein Mitarbeiter dieser Firma pöbeln sollte (warum auch immer) dann schmeiss ihn raus und leg Beschwerde ein.