Vater hat nie Unterhalt gezahlt. Ich will ihn nicht pflegen müssen, wenn es soweit ist.

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Diese Fälle werden die Justiz noch reihenweise beschäftigen. Dabei wird das Gericht natürlich immer berücksichtigen, wie der leibliche Vater von Grund auf zum leiblichen Kind gestanden hat und es wird auch berücksichtigt, wie das Leben des leiblichen Vaters in der Folge verlaufen ist.

Fakt ist, du bist eine leibliche Tochter. Fakt ist aber auch, er hat sich nie um dich gekümmert. Es gibt zwar bislang nur ein Urteil, welches es in die Zeitungen geschafft hat, aber ich bin sicher, da gab und gibt es noch mehr, in denen auch ein Anspruch verneint wurde.

Wer sich noch niemals um seine Brut geschert hat, wird auch nicht unterstützt. Das ist aus dem bislang öffentlich gewordenen Urteil schon ersichtlich.

Du mußt deinen Vater nicht pflegen, wenn du das nicht willst!

In dem Urteil, wo ein Beamter 9000 € für die Heimkosten seines Vaters zahlen mußte, wurde aber erwähnt, dass der Vater für den Sohn bis zu seinem 18. Lebensjahr gezahlt hat und sich dann von ihm "entfernt" hat.

Bei dir könnte es anders liegen.

Aber: "Entvatern" gibt es offiziell nicht!

Beweise, dass dein Vater nie gezahlt hat? Lückenlose Kontoauszüge aufheben?

Du mußt beweisen, praktisch seit Deinem Babyalter Null-Kontakt mit ihm, da er das nicht wollte... nie irgendeine Verantwortung Dir gegenüber nachgekommen...

oder das ...Dich mißhandelt, vergewaltigt, für Pornoaufnahmen mißbraucht oder auf den Strich geschickt zu haben, dieses kannst Du mit Gerichtsurteil nachweisen.

Wenn Du da keine Beweise für hast, werden Deine Schwester und Deine Mutter, da nicht geschieden Euch evtl. Kosten teilen müssen, inclv. der Bestattungskosten & Grabpflege

whatsoever88 
Fragesteller
 20.03.2014, 13:16

Meine Mutter ist ja nicht mit ihm verheiratet, ist die Mutter meiner Schwester.

meines wissens kann man sowas im voraus nicht regeln; man muss abwarten, bis man vom amt angeschrieben wird und dann widerspruch einlegen.

Solche Unterlagen gibt es nicht,wenn es soweit kommen sollte,musst du eh vor Gericht um dich dagegen wehren zu können !

Aber eins steht schon einmal fest,das er keinen Unterhalt an dich bzw.deine Mutter gezahlt hat,spielt dann gar keine Rolle. Wenn er dich geschlagen hätte oder seit deiner Geburt nicht für dich da gewesen währe,könnte er seinen Unterhaltsanspruch bei dir verwirkt haben,aber wie gesagt,das muss dann ein Gericht entscheiden.

Selbst wenn du um diese Zahlung ( bei Pflegekosten im Heim ) kommen würdest,für die Beerdigung müsstest du trotzdem mit aufkommen,wenn du finanziell in der Lage dazu bist,sonst müsste das Sozialamt zahlen.