15 jährige Tochter lebt jetzt beim Vater,muß ich Unterhalt zahlen?

14 Antworten

Am besten, Du richtest Dich nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber Du kannst ja auch über das Jugendamt klären lassen, ob Du Deine Unterhaltspflicht gegen die Unterhaltsunterlassung Deines Ex rechnen kannst. Auf keinen Fall würde ich das allein entscheiden.

Du willst die versäumte Unterhaltsschuld des Vaters der Tochter gegenüber durch nichtzahlen des Unterhaltes der Mutter der Tochter gegenüber ausgleichen?

@Mietnormade

Ich will gar nichts. Aber so würde ich es versuchen. Immerhin war der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen. Und die ist einklagbar. Wenn er jetzt in der Lage ist, sie zu zahlen, müsste er das auch noch machen. Jedenfalls würde ich das nicht allein entscheiden und mir fachmännischen Rat dazu suchen. Sonst könnte es böse Klagen geben.

Ja du bist unterhaltspflichtig, allerdings bleibt dir auch ein Selbstbehalt, der liegt bei ca. 900 Euro.

Guck doch bitte einfach mal in der Düsseldorfer Tabelle nach, die dient für euch als Richtwert.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

wenn Du wirklich eine fachmännische Auskunft möchtest, dann frage bei http://www.recht.de das ist meines Erachtens die beste Rechtsberatungsseite, die es gibt. Außerdem kannst Du Dich beim Jugendamt informieren. Gibt es einen Titel über die offenen Unterhaltszahlungen des KV? Du wirst um den Unterhalt nicht rumkommen, der Vater kann für die Tochter erst einmal Unterhaltsvorschuss beim Ja beantragen (ich glaube das waren 102 Euro? im Monat) ABER wenn der Fall der offenen Unterhaltszahlungen an DICH beim JA vorliegt, wird es erstmal Reibereien geben - hast Du in der Zeit, wo er keinen Unterhalt gezahlt hat, UV beantragt und bekommen? PN mich mal an, bitte (erst als Freund zufügen, dann anpn) :o)

Kommt auf Dein Gehalt an, aber Unterhalt steht dem Vater zu. Wenn Dein gehalt allerdings so gering ist mit 20 Std. das du unter die Grenze fällst.. dann eher nicht. Geh mal aufs Jugendamt und lass ausrechnen. Oder kriegst zu den 20Std. noch Hartz4?

Ja,wenn du den Unterhalt aufbringen kannst.