Unterhalt rückwirkend? GANZ WICHTIG!

3 Antworten

Für das gemeinsame Kind muss er Unterhalt zahlen aber nicht für die Ex, da sie ja nicht verheiratet waren, gibt es auch kein Trennungsgeld. Solange er Hartz 4 bezieht oder sein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze ist, kann er nichts zahlen. Die Kindesmutter kann ja beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen. Hat der Vater wieder eine neue Arbeit, wird er auch wieder neu eingestuft und muss den Unterhalt, den die Mutter als Unterhaltsvorschuss erworben hat, wieder zurückzahlen.

nein, muss er nicht.. aber ab dem Zeitpunkt, wo er Arbeit hat, da muss er zahlen...rückwirkend definitiv nicht...

Woher weißt du das? Gibt es dazu eine rechtssprechung oder ähnliches?

@lovelyfry

natürlich gibt es dazu Rechtsprechung. Vor allem aber gibt es Beistand vom Jugendamt. mfg,

@thomaszg2872

Danke für deine Antwort , ich war gestern noch zur Arbeit und konnte nicht mehr antworten :-)

Die Antwort ist richtig - derjenige muss nur im Zeitraum, wo er leistungsfähig ist, zahlen, nicht rückwirkend. Sonst fällt er, wenn er durch die Nachzahlungen auf ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes fällt, u.U. selbst zum Hilfeempfänger.

zu 1. Das hängt von der Höhe des ALG I ab, beio ALG II muss er definitiv nicht zahlen.

zu 2. Nein, muss er auch nicht zurückzahlen. Anders sieht es aus, wenn Unterhaltsvorschuss gewährt wurde. Den kann sich das Jugendamt, also der Staat, bis zu 30 Jahre später noch "zurückholen"

nein EstherNele, als Kindsvater hat er eine so genannte Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, dh. auch wenn er nichts verdient, besteht die Leistungspflicht. Gleichwohl hat er einen Selbstbehalt, zb. 1.028,89 für Allein stehende. darunter muss er nicht leisten, da baut sich dann halt ein RÜckstand auf. Muss die KM zum Sozialamt, kann das Sozialamt evt . Leistungen die es gegenüber der KM erbracht hat, zurück fordern, da er dieser eine gewisse Zeitlang ebfalls zum Unterhalte verpflichtet ist. So war es jedfalls in den letzten Jahren. mfg,