Vater hat 7 monate zuviel unterhalt gezahlt..kann er das zurückverlangen`?

6 Antworten

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Bei erbrachten, aber nicht geschuldeten Unterhaltsleistungen findet ein Ausgleich grundsätzlich nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung statt. Der Unterhaltsschuldner kann dann grundsätzlich Herausgabe des Erlangten bzw. Wertersatz gem. § 818 II BGB verlangen. Gem. § 818 III BGB ist eine Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten oder zum Wertersatz ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-) Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll.  Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit noch in seinem Vermögen vorhandene Werte oder Vorteile verschafft hat.  Dies sollte jedenfalls bei gering Verdienenden ohne Ersparnisse gelten. 

Deinen Angaben zufolge hast du den Unterhalt für deine laufenden Lebensbedürfnisse genutzt. Damit könntest du im Falle eines Erstattungsanspruchs die rechtsvernichtende Einwendung der Entreicherung geltend machen, müsstest diese jedoch beweisen.

Allerdings solltest du rechtlichen Beistand zu Rate ziehen, der die rechtliche Situation abschließend würdigt, und auf gar keinen Fall auf irgendwelche Beiträge hier, einschließich des hiesigen vertrauen. Rechtlichen Rat geben Rechtsanwälte.

 

 

Erdbeere1210 
Fragesteller
 15.05.2011, 09:37

vielen Dank,habe mir gestern eine Anwältin besorgt.

Du könntest ihm den Vorschlag machen, dass du ihm das Geld dann zurückzahlst,

wenn du selber etwas verdienst. Da du kein Einkommen hast, denke ich, ist bei dir

auch nichts zu holen. Also, was soll der Druck mit sofort ?

Das Geld ist sicher auch schon ausgegeben. Ein Recht auf Rückzahlung hat er bestimmt,

weil zu Unrecht zuviel gezahltes Geld  dem Vater gehört. Hast du das Geld bekommen

oder deine Mutter ?

Erdbeere1210 
Fragesteller
 11.05.2011, 15:47

da ich nicht mehr zuhause wohne ich

Du solltest mit Deinem Vater reden. Außerdem wenn Du jetzt noch in einer Ausbildung bist, dann hast Du doch auch noch Anspruch auf Unterhalt. Wenn dem so sein sollte, dann vereinbare mit ihm, dass er die weniger zahlt. Oder wie die anderen hier schon geschrieben haben, Ratenzahlung sobald Du eigenes Geld verdienst. Wo nix zu holen ist, da macht der Gerichtsvollzieher auch nix.

Was habe ich dir geschrieben, das dein Vater recht hat oder nicht?! ja er kann den zuviel bezahlten Unterhalt einfordern, wenn du dazu in der Lage bist. Redet miteinander, vielleicht verzichtet er dann! Er kann das Geld einklagen, dann entscheidet das Gericht.

Er kann die Forderung einklagen. Aber wenn bei Dir nichts zu holen ist, hat er Dir den Gerichtsvollzieher vergeblich bestellt, was ihn wiederum Geld kosten wird.

Vielleicht lässt er sich auf eine Ratenzahlung mit sehr kleinen Raten ein und Dich in Ruhe Deine Ausbildung fortführen.

Eifelmensch  12.05.2011, 11:58

Nach welcher Rechtsvorschrift soll das denn gehen?