Vater fälschlicherweise als unbekannt angeben?
Hallo!
Ich frage jetzt einfach mal interessehalber, weil ich in der Vergangenheit viel Stress mit dem Kindsvater hatte! Er wollte unbedingt, dass ich den Vater als unbekannt für unseren Sohn angebe, damit er sich nicht verschuldet! Er meinte, mein Geld würde ich ja trotzdem bekommen, weil ich einen Zuschuss vom Amt bekomme und auch Unterhaltsvorschuss beantragen kann! Hätte eigentlich nur ich mich strafbar gemacht oder er auch, weil er mich dazu anstiften wollte? Ich habe es natürlich nicht gemacht, aber es ziemlich schleifen lassen, weil ich ihn unbedingt zurück haben wollte und Angst hatte ihn zu verärgern! Daher habe ich immer wieder nach Gesprächen gesucht, ohne die Absicht das wirklich in Erwägung zu ziehen! Habe mich ziemlich in der Luft hängen und unter Druck gesetzt gefühlt, jedoch sind die Kinder nunmal wichtiger! Aber vielleicht hat jemand Ahnung davon und Lust mir zu antworten?!
6 Antworten
Also beide hätten sich strafbar gemacht.
Du wegen Sozialbetrug § 263 StGB und er wegen Anstiftung zum Sozialbetrug.
Die Strafbarkeit bei ihm würde sogar ggf. noch bestehen wegen versuchter Anstiftung zum Sozialbetrug. Das ist aber in der Regel nur sehr schwer nachweisbar.
Ich kann jedem nur abraten sowas zu versuchen. Mal abgesehen davon, will man es als Frau auf sich sitzen lassen, dass man nicht weiß, wer der Vater ist bzw. das überhaupt dem Kind antun?
Ich gehe davon aus, dass sich der Vater selber um seine Unterhaltsverpflichtung drücken wollte. Rechtlich gesehen hat der Vater nämlich 2 "Probleme":
1. Er ist unterhaltspflichtig. Kann er den Unterhalt selbst nicht leisten, geht die Behörde in Vorschuss und versucht es sich bei ihm wiederzuholen. Falls er nicht arbeitet, hat er eine Erwerbsobliegenheit. Die Rechtsprechung geht sogar noch weiter: Hat er einen Job, so muss er sich bemühen um einen besseren Job, oder muss einen zweiten Job annehmen, um den Unterhalt bezahlen zu können.
2. Das Kind wird gesetzlicher Erbe. Im Todesfall wird das Kind Erbe. Wenn er mehrere Kinder hat, dann erbt jedes Kind zu gleichen Teilen, es sei denn er beschränkt diese im Testament auf den Pflichtteil.
Das ganze nennt man Sozialbetrug.
Er setzt Kinder in die Welt und erwartet, dass die Allgemeinheit für diese aufkommt.
Wenn du seine Identität verschweigst, ist das natürlich ebenfalls Betrug.
Außerdem kommt es ganz sicher bei den Behörden nicht gut an, wenn du sagst, dass du den Vater deiner (KINDER?) nicht kennst.
Nicht nur Sozialbetrug - das wäre auch eine Personenstandsfälschung gewesen.
Sehr richtig § 169 StGB. Folg: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre. MfG
Unterhaltsvorschuss gibts vor allem nur bis zum 12 (oder 14? ) Lebensjahr. Danach wärs alle mit Geld vom Amt gewesen...
das läuft leider etwas anders. es gibt bis max. zum 12 LJ unterhaltsvorschuss. wenn sie aber leistungen vom staat erhält wird das kind natürlich trotzdem voll vom staat versorgt.
da kann man schon mal "vergessen" den vater anzugeben solange das geld immer kommt
Nein, ab dem 1.1. 17 gibt es Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag.
Er meinte, mein Geld würde ich ja trotzdem bekommen, weil ich einen
Zuschuss vom Amt bekomme und auch Unterhaltsvorschuss beantragen kann!
Ganz offensichtlich will er sich vor den Unterhaltszahlungen drücken und den Steuerzahler für seine Kinder aufkommen lassen. Wie konntest du auf diesen Unfug hereinfallen? Du hättest an die Kinder denken müssen und nicht an deine Beziehung mit ihm.
Hast du ihn nun als Kindsvater angegeben oder nich? Das habe ich in deiner Frage gar nicht verstanden.
Ich habe an meine Kinder gedacht und das natürlich nicht gemacht! Mich interessiert jetzt nur die Theorie!
Hey verflixtnochmal
Wie Mignon5 und alle anderen bereits sagten:
Es würde sich hierbei um Sozialbetrug handeln.
Eure Günde dafür sind unerheblich-fakt ist,das würde Konsequenzen haben.
Für vorsätzlichen Betrug gibt es keine geltenden Rechtfertigungen.
Ja, peinlich! Und um den Umgang selbst ging es dabei gar nicht! Seine Aussage "Es reicht doch, wenn er im realen Leben einen Vater hat und nicht nur auf dem Papier!"