Unterhaltsvorschuss trotz fehlender Geburtsurkunde?

5 Antworten

Ein Ausweg ist nicht in Sicht. Dürfen Mutter und Kind dauerhaft bestraft werden, weil die Mutter keinen Pass bzw. Identitätsnachweis hat?

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Die Umstände kann hier niemand klären, auch dir Gründe die zur Weigerung des UV bisher geführt haben.

Aber etwas muss man schon mitarbeiten, wenn man von anderen Geld haben will.

Wer den Vater des Kindes verschweigt sollte sich nicht wundern, wenn die Gemeinschaft für diesen "Luxus" nicht finanziell aufkommt.

Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für den Unterhalt des Kindes zuständig, sonst niemand.

Wenn eine Verweigerung des UV die einzige Möglichkeit ist die Mutter zur Mitwirkung zu bewegen, dann ist es für mich i.O. diese Mittel auch anzuwenden.

mbloss 
Fragesteller
 26.03.2019, 12:11

OK. Aber auch bei "deutschen" Kindern zahlen viele Väter nicht. Der Staat und seine Institutionen geben sich kaum Mühe, die vermeintlichen oder bereits festgestellten Väter ausfindig zu machen und die Zahlung durchzusetzen. Da das auf Kosten der Kinder geht, gibt es in diesem Bereich ein riesiges Armutspotenzial. Warum sind eigentlich immer die Mutter (und das Kind) die Leidtragenden? Ist das ganze nicht sowieso antiquiert und müssten nicht alle gleichermaßen über die Zahlung eines ausreichend hohen Kindergeldes (zurzeit) ca. 700,00 € geschützt werden? Auf der anderen Seite könnte man viel Bürokratie, Kinderzuschlag, Kinderfreibeträge, Werbungskosten... sparen.

Hier ein Auszug aus dem Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss....

…..….

Bei ausländischen Kindern: Das Kind selbst oder der Elternteil bei dem es lebt, verfügt über einen entsprechenden gültigen Aufenthaltstitel. - Umfassende Auskunft durch den antragstellenden Elternteil. - Ggf. Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung. Ein Kind der Altersstufe 3 (12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn - das Kind keine Leistungen...

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/buergerservice_1/lebenslagen_1/familie__kinder_und_jugendliche_1/51040_uvg/UVG-Merkblatt_01-01-2019.pdf

Es könnten also in dem von Dir genannten Fall mehrere Voraussetzungen fehlen, damit Unterhaltsvorschuss gezahlt werden könnte.

Also sollte sich die Kindesmutter bemühen, die nötigen Informationen zu besorgen.

Betreffende Frau hat auch keine Möglichkeit Familienangehörige zu kontaktieren um ihre Identität zu bestätigen?

Dokumente zur Identitätsfeststellung für sich zu besorgen, wird als mangelnde Mitwirkung gedeutet.

Ich kann gut verstehen, warum das so gedeutet wird.

Gruß

mbloss 
Fragesteller
 26.03.2019, 12:18

Nach dem jetzigen Stand müsste sie in ihr Heimatland zurück, um dort jemanden zu finden, der sich an sie erinnern kann. Ob das für ein amtliches Dokument reicht ist unsicher, außerdem fehlen ihr die Mittel bzw. dürfte sie nicht wieder einreisen.

Sie stammt aus einem Land, dass infolge des Rohstoffreichtums, der seit Jahrzehnten mit kriminellen und gewaltsamen Strukturen ausgebeutet wird, völlig verarmt und desorganisiert ist.

AldoradoXYZ  26.03.2019, 12:28
@mbloss

Brief schreiben geht nicht? E-Mail geht nicht? Telefon gibt es nicht? Sie kennt in ihrem Heimatland niemanden?

Wenn ich bei einer Behörde sitzen würde, würde ich das auch nicht glauben. Ein "das Land ist total unorganisiert, weil es ausgebeutet wurde", würde mir nicht reichen.

Gruß

markusher  26.03.2019, 13:14
@mbloss

dann ist das eben so. wenn sie keinen grund hat einzureisen, oder die einreise illegal vornimmt, dann muss sie wieder gehen.

markusher  26.03.2019, 13:16
@AldoradoXYZ

das glaubt ihr auch keiner in irgendeiner behörde, daher lebt sie mit den konsequenzen.

Was ist denn UV?

Wie werden die Frau und ihr Kind zur Zeit von Deutschland versorgt? Unterkunft, Verpflegung, Geld? Warum ist die Frau geflüchtet?

Sie war mit einem falschen Pass eingereist. 

Hätte wohl mit den wahren Papieren kein Bleiberecht bekommen? Ohne Grund hat sie ihre Papiere nicht entsorgt und ist mit falscher Identität eingereist.

Zumal bekommt sie doch Unterstützung. Oder von was lebt sie?

mbloss 
Fragesteller
 11.08.2019, 22:01

Es ist so ausgegangen: Ich war bei einer Anhörung im Jugendamt dabei. Sie hat den Namen des Vaters und die Umstände der Geburt geschildert, die sie damals veranlasst haben, vor dem Vater des Kindes zu flüchten. Nach 4 Monaten des weiteren Wartens mit nur Kindergeld/ohne Hartz IV habe ich gedrängt und auf den baldigen Schuleintritt mit erheblichen zusätzlichen Kosten hingewiesen. Nun wurde gesagt, sie habe ausreichend mitgewirkt. Der Vater wäre nicht heranzuziehen (lebt im Ausland). Hartz IV wurde nachgezahlt, das Kind erhält ebenso wie die Mutter die üblichen Sozialleistungen.