Kümmert sich die Beistandschaft automatisch um Kindesunterhalt?

5 Antworten

hier sind die Aufgaben der Beistandschaft gemäß § 1712 BGB aufgeführt..

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Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:

1. die Feststellung der Vaterschaft, 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen. (2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1712.html

Die Festsetzung des Unterhaltes gehört also dazu.

Normalerweise wird Dir eine Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses oder der Urkunde zugesandt.

Du kannst aber z. B. in einer E-Mail nachfragen, ob der Unterhalt festgesetzt wurde.

Sollten Zahlungen vom Kindesvater eingehen, dann kann der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden. Die zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt können das miteinander klären.

Falls Du ALG II beziehen solltest, werden zunächst die Unterhaltsvorschussbeträge an die zuständige Kasse und der übersteigende Unterhalt an das Jobcenter überwiesen.

Das alles solltest Du mit Deinem zuständigen Beistand besprechen oder lass Dir einfach einen Termin geben.

Grundsätzlich kümmert sich das Jugendamt, mit einer Beistandschaft auch um den Unterhalt....

Allerdings, und wenn Du jetzt bereits schon festgestellt hast, dass die Dame etwas "grummelig" ist, solltest Du schon drauf achten, dass alles im Sinne Deiner Tochter geregelt wird.

Außerdem könnte der Betrag des Unterhaltsvorschuss auch wesentlich weniger sein, als der Unterhalt, den der leiblichen Vater zahlen müsste. Ist der Vater selber in der Pflicht, wird der Unterhalt nach seinem Einkommen berechnet und da kann es schon ganz schöne Differenzen geben.

Bedenke bitte, Deine Tochter ist noch zu klein, um für ihre Rechte einzutreten. Dafür bist Du jetzt zuständig und ein bisschen drum kümmern muss man sich schon. Die Laune anderer Menschen, sollte dabei immer Nebensache sein!


da deine tochter unterhaltsvorschuss bekommt, kannst du darauf wetten, dass die sb dort sich den kv greifen wird und ihn auffordern wird, sein einkommen zu öffnen, damit sie unterhalt prüfen und berechnen kann. wenn er leistungsfähig ist, wird er zur zahlung aufgefordert ab geburt und die holen sich zurück was sie als vorschuss geleistet haben. ist er nicht leistungsfähig, dann bleibts bei dem wie bisher.

Die Beistandschaft kümmert sich selbst darum, d.h. du musst nix machen. Wenn du das nicht telefonisch, persönlich oder per E-Mail mit der grummeligen Dame klären kannst, dann würde ich einfach einen anderen Mitarbeiter beim Jugendamt verlangen. Generell solltest du einfach selbstbewusst für deine Informationen und Rechte eintreten, egal welche Laune die Mitarbeiter gerade haben. Lass dich doch von deren Laune nicht einschüchtern. Du hast Fragen, du hast Rechte, also frag... egal was die Mitarbeiter für einen schlechten Tag haben. Sei selbstbewusst und hartnäckig!

Bellu 
Fragesteller
 31.08.2018, 11:28

Da hast Du natürlich Recht.. ;)

Die wird so grummelig sein, weil sie so viel zu tun hat.

Frag sie, ob sie das bereits eingeleitet hat.

Bellu 
Fragesteller
 31.08.2018, 14:40

..bestimmt. Darum mag ich ja immer nicht nerven :/