Urlaubsanspruch zum Ausbildungsende?

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Deine Ausbildung endet, wenn du vom Bestehen der Prüfung erfährst, also erst mit Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Bis dahin hast du Urlaubsanspruch. Bekommst du das Prüfungsergebnis noch im Januar, hast du auch nur anteiligen Urlaubsanspruch für den einen Monat. Das wären bei 26 Tagen im Jahr 2 Tage für Januar. 
Kann der Urlaub nicht genommen werden, wird er ausbezahlt.

KeLeNI 
Fragesteller
 11.01.2016, 19:30

danke, allerdings stellt sich mir die Frage wie man auf die Zahl 13 kommt, klar man kann sagen dass 26/2 13 ergeben, aber hat das auch Sinn? 

Wieso schreibt man dann nicht ganz normal 26 hin,oder die von
ihnen bereites berechneten 2 Tage?

MenschMitPlan  11.01.2016, 19:45
@KeLeNI

Für das letzte Ausbildungsjahr weiß keiner im Vorhinein genau, wann das Ausbildungsende ist. Da stehen fast immer Zahlen, die nur voraussichtlich sind. Die 13 Tage sind sicher versehentlich eingetragen, ist ja eigentlich auch offensichtlich.

Hallo Keleni, Ihr Urlaubsanspruch beträgt im Januar 2 Tage, d.h. anteilig 1 Monat von 13 Tagen. Da für 2016 lediglich 13 Tage Gesamtanspruch angegeben sind (also das erste Halbjahr 2016), nehme ich an, dass Ihr Ausbildungsbertrag zum 30.06.16 endet. D.h. Ihr Vertrag endet nicht unmittelbar, wenn Sie Ihre Prüfung Ende Januar (hoffentlich) bestehen. Ich würde empfehlen, nach bestandener Prüfung ein Gespräch mit Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu führen, ob und wie Ihre Chancen zur unbefristeteten Übernahme stehen - und im Verlauf dieses Gespräches bietet sich sicherlich auch die Gelegenheit das Thema Resturlaub anzusprechen. Viel Erfolg und alles Gute!

Selbst wen du sofort bestehst bedeutet das nicht das damit zb dein Ausbildungsverhältnis sofort endet den es kann auch sein das es erst mit dem Erhalt des Briefes endet den bekommt man aber nicht am selben Tag.Du hast einen anspruch auf die 13 tage du  soltest du sie nicht nehmen können kanst du auch eine Auszahlung verlangen.Aber Vieleicht kanst du erstmal nachfragen ob das so ist das sie am 31.01 endet

KeLeNI 
Fragesteller
 11.01.2016, 18:23


soltest du sie nicht nehmen können kanst du auch eine Auszahlung verlangen

heißt das trotzdem, dass der Arbeitgeber mit meinen Resturlaub verwehren kann?