Welcher Urlaubsanspruch nach Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (für den Fragefall Ausschluss der Buchstaben a, b und c, die den Anspruch von nur Teilurlaub regeln) besteht für das vom 16.05 bis 31.12.2016 bestehende Arbeitsverhältnis Anspruch auf den vollen vereinbarten Jahresurlaub.

Da hier aber eine anteilige Urlaubsberechnung ("Zwölftelung") vereinbart wurde, bestünde eigentlich zwar nur Anspruch auf 1/12 für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses (der ist in Deinem Fall nicht identisch mit dem Kalendermonat), also auf 15 Tage; es darf aber der gesetzliche Urlaubsanspruch dabei nicht unterschritten werden.

Du hast also für die Zeit vom 16.05. bis zum 31.12.2016 einen Urlaubsanspruch in Höhe des gesetzlichen Anspruchs von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche).

Ergänzung:

Solltest Du außer der Arbeitslosigkeit in diesem Jahr noch in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, sind selbstverständlich Urlaubstage bei dem Arbeitgeber in diesem Kalenderjahr vom jetzigen Anspruch abzuziehen.

dir steht nur anteilig der Urlub für 7,5 Monate zu.

Das ist falsch!

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (für den Fragefall Ausschluss der Buchstaben a, b und c, die den Anspruch von nur Teilurlaub regeln) besteht für das vom 16.05 bis 31.12.2016 bestehende Arbeitsverhältnis Anspruch auf den vollen vereinbarten Jahresurlaub, bei vereinbarter anteiliger Berechnung - wie hier - aber Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub!

@Familiengerd

vorausgesetzt, es wurde bei einem vorigen Arbeitgeber nicht bereits ein Urlaub genommen, was wir nicht wissen.

@musso

Das ist selbstverständlich; hier ist aber von vorangegangener Arbeitslosigkeit die Rede (wenn sie denn im ganzen vorherigen Zeitraum dieses Kalenderjahres bestand).