Urlaubsanspruch nach AVR- Wer kennt sich aus?
Bitte nur antworten wer sich da wirklich auskennt!! Ich habe jetzt im Arbeitsvertrag nachgesehen und da ist mein Urlaubsanspruch nach §3 Anlage 14 des AVR geregelt. Bin seit 1.Oktober bis 31.Juli angestellt. habe jetzt auch eine Seite gefunden aber das ist alles so durcheinander geschrieben das ich mich gar nicht mehr auskenne. :( hier ist mal der link http://www.diag-mav-freiburg.de/diag_b/arbeitshilfen/urlaub.htm Irgendwie steht da das ich eben vll 18 Tage hab, oder 20 Tage?! Es steht aber auch drin das man bis zum Vollendeten 30ten Lebensjahr (ich bin 21 Jahre) Anspruch auf 26 Tage hat... Kenn mich eben nicht mehr aus. Angestellt bin ich als vollzeitbeschäftigte nach §1 abs 1 anlage 5 AVR
2 Antworten
Hallo andrea1989,
der Urlaubsanspruch beträgt im Jahr des Arbeitsbeginns (für 1. Oktober bis 31. Dezember) bei Fünf-Tage-Woche 26 * 3/12 = 6,5 aufgerundet 7 Arbeitstage. Im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beträgt der Urlaubsanspruch nach AVR bei Fünf-Tage-Woche 26 * 7/12 = 15,1667 abgerundet 15 Arbeitstage. Wegen der unabdingbaren Regelung zum Teilurlaub in § 5 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) http://xlurl.de/9Yg11c kannst Du allerdings 20 Arbeitstage im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beanspruchen.
Sollte Deine Vollzeittätigkeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage die Woche verteilt sein, kannst Du Deinen Urlaubsanspruch durch simplen Dreisatz selbst ermitteln - oder Du gehst halt nach der Beschreibung in § 3 Abs. 5 der Anlage 14 zu den AVR vor und wirst auf das selbe Ergebnis kommen :-)
Auf die Frage, ob die Differenzierung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar ist, kann ich Dir in dem Zusammenhang keine Antwort geben; das ist wohl noch umstritten.
Ich hoffe, die Höhe Deines Urlaubsanspruchs konnte ich Dir beantworten oder wenigstens einen Lösungsansatz zeigen.
LG BurtKeck
Hallo andrea1989,
das Urlaubsjahr nach AVR ist das Kalenderjahr. Aus Deiner Anfrage geht nicht hervor, ob Du schon Urlaub in Anspruch genommen bzw. ob Dir welcher gewährt wurde. Für dieses Jahr stehen Dir 20 Arbeitstage zu, der Anspruch aus dem vergangenen Jahr beträgt 7 Arbeitstage und ist nicht mit Ablauf des 30. April bei Nichtantritt verfallen, da Du die urlaubsrechtliche Wartezeit erst nach Ablauf des Kalenderjahrs erfüllt hast (§ 1 Abs. 5 der Anlage 14 zu den AVR). Summa summarum beträgt Dein Urlaubsanspruch also 20 + 7 = 27 Arbeitstage, vermindert um evtl. schon gewährten Urlaub.
LG BurtKeck
Nein Urlaub hatte ich noch nicht genommen, bzw bekommen!! auch nicht im letzten jahr, da ich eh die 6 Monate Wartezeit hatte bis ich überhaupt Urlaub nehmen durfte!! Danke für die Antwort!! Ganz lieb von dir!!!
hier steht´s etwas genauer: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wieviel
Vielen Dank!! Also hätte ich mind 20 Tage Urlaub wenn ich das richtig verstehe?? Mein Arbeitgeber will mir nämlich nur 15 geben, aber ich dachte mir eben das das für die lange Zeit nicht sein kann