Urlaub vom AG verplant, keine 2 Wochen Sommer übrig?
Hallöle ihr lieben,
mein AG hat mir nach Übernahme aus der Ausbildung 25 Urlaubstage gegeben (was ich nicht toll finde aber hinnehmen würde).
Jetzt haben wir grundsätzlich im Schnitt 15-20 Tage Urlaub durch Betrieb bestimmt aufgrund Brückentage, Karneval, Neujahr, Weihnachten, etc.
Jetzt habe ich für 2022 gerade mal 9 Tage Urlaub, was ich schlicht weg nicht hinnehmen kann, da ich für dieses Jahr auch nur eine Woche Sommer hab (aufgrund Vertagswechsel etc. OK).
Kann er tatsächlich meinen Urlaub so verplanen, dass ich nicht einmal 1,5 Wochen Wegfliegen könnte.
Ich darf ja nicht einmal Überstunden ansammeln dafür bzw. diese dadurch auftretenden Minusstunden aufarbeiten.
Mit dem AG hab ich bereits 2 mal gesprochen und anscheinend geht das in Köpfen da oben nicht auf bzw. durfte ich mir dann anhören "Ihr immer mit eurem Urlaub. Nehmt keinen, dann habt ihr auch genug".
Was sollte ich nach eurer Meinung tun?
LG Vivien
5 Antworten
Hallo,
grundsätzlich sind Betriebsferien durchaus üblich und gesetzlich auch haltbar. Wie viel es sein darf ist nicht klar gesetzlich geregelt, die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass nicht mehr als 3/5 des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber verplant werden darf. https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/#:~:text=Ein%20Teil%20seines%20Urlaubs%20muss,Jahresurlaubs%20als%20Betriebsurlaub%20angeordnet%20werden.
Bei 25 Urlaubstagen müssten dir demnach 10 Tage zur freien Planung gewährt werden.
Weiterhin steht dir per Gesetz mindestens 1x pro Jahr zu, dass du 12 zusammenhängende Werktage - also 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen kannst (eigentlich sogar musst). https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Ganz generell sieht das Gesetz vor, dass Urlaub möglichst zusammenhängend zu nehmen ist... denn Urlaub dient der Erholung und Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - ein Erholungseffekt ist bei einem verlängerten Wochenende eher nicht zu vermuten.
LG, Chris
Doch - eine Kleinigkeit😉:
Diese 3/5-Regelung betrifft - zunächst - nur den gesetzlichen Urlaub.
Sie gilt nur dann auch für einen zusätzlich gewährten Urlaub, wenn es keine diesbezüglichen Regelungen und bei der Vereinbarung zum Urlaubsanspruch keine Differenzierung zwischen gesetzlichem und zusätzlich gewährtem Urlaub gibt.
Nun stellt sich mir noch die Frage, ob diese 10 Tage zusammenhängend frei wählbar sein müssen, oder auch durch Betriebsurlaub entstehen können...
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber durchaus bestimmen wann der Urlaub ist. Dabei soll er aber auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingehen. Wenn aber betriebliche Gründe dagegen sprechen muss das akzeptieren oder sich einen andern Arbeitsplatz suchen.
er muss dir aber mindestens 2 Zusammenhängende Wochen Urlaub geben.
Dich mit oder ohne Urlaub an die betrieblichen Belange anpassen und nicht den Wichtigtuer geben.
Was für ein Unsinn ist das denn?!?
Das ist Sinn und nicht Unsinn!
Es gibt neben den Pflichten auch Rechte für den Arbeitnehmer.
Und selbstverständlich darf auch nach Urlaubsregularien gefragt werden. Wer denjenigen dann als "Wichtigtuer" denunziert, ist einfach nur "krank im Kopf"!
Und zur Sache: Der Arbeitgeber darf - nach allgemein anerkannter Rechtsprechung - über nicht mehr als 3/5 des (gesetzlichen) Urlaubs eines Arbeitnehmers verfügen, wenn das die betrieblichen Belange dringend erfordern und rechtzeitig (mindestens 1/2 Jahr vorher oder zu Beginn des Urlaubs Jahres) bekanntgegeben wurde.
Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du besser Deine Klappe halten und nicht Deine autoritäre Ansicht zu diesem Thema zum Maßstab machen!
Die Fakten sind mir so weit bekannt, aber in Ausnahmesituationen wie derzeit finde ich ein Beharren auf dergleichen völlig daneben, wichtigtuerisch und abartig.
Abgesehen davon, dass "Ausnahmesituationen wie derzeit" das Arbeitsrecht nicht außer Kraft setzen, weißt Du doch gar nicht, ob es für diesen Betrieb überhaupt eine "Ausnahmesituation" gibt!
Aber die Festlegung von Urlaub für "Brückentage, Karneval, Neujahr, Weihnachten, etc." kann wohl kaum mit "Ausnahmesituation" begründet werden.
Und schon eine bloße Nachfrage, was der Arbeitgeber darf, als "völlig daneben, wichtigtuerisch und abartig" zu denunzieren, ist selbst völlig "daneben" und "abartig".
Was das alles dann auch noch mit "wichtigtuerisch" zu tun haben soll, kannst noch nicht einmal Du erklären!
Deine Äußerungen offenbaren nur Dein eigenes "abartiges" Verhältnis zu den Rechten, die Arbeitnehmer neben ihren selbstverständlichen Pflichten auch haben - aber wahrscheinlich wünschst Du Dir rechtlose Arbeitnehmer und würdest gerne mit der Peitsche hinter ihnen stehen.
Wichtigtuerisch ist ein verhalten, das die eigenen Bedürfnisse (anscheinend oder wirklich) überbewertet. Das war jetzt keine schwere Aufgabe.
Das ist Egoismus.
Im Übrigen ändert das alles nichts, dass Deine Antwort und der ergänzende Kommentar einfach nur gedankenlos und dumm sind.
Das magst Du so sehen wie Du möchtest.
Aber gerne doch.
Ich sehe das aber nicht nur so: es ist so, weil die von Dir ignorierten Rechte und die Rechtslage eindeutig sind!
Es freut mich trotzdem, dass ich Dir noch etwas beibringen konnte, obwohl ich fürchte, dass der Lerneffekt bei Deinen "abartigen" Anschauungen in dieser Frage begrenzt bleibt. 🤗😋
15-20 Tage Urlaub
Das klingt sehr viel.
Sind das alles Betriebsferien im Winter?
Du hattest als Azubi schon Urlaub? Dann ist das für dieses Jahr schlecht gelaufen.
Wegfliegen ist eh nicht empfehlenswert dieses Jahr.
@Funfrog: Dem ist nix hinzuzufügen! 5*-Antwort. ;-)