Arbeitsrecht-Urlaub wegen Kleinkindbetreuung
Hallo,
der Kindergarten meiner Tochter ist im Sommer 3 Wochen geschlossen. Ich bekomme aber nur 2 Wochen Urlaub. Was nun? Ich habe keinen Einfluss auf die Schließtage. Kann mich mein AG so dazu bringen mein Kind fremd betreuen zu lassen? Ist mein AG verpflichtet mir die 3. Woche als unbezahlten Urlaub zu gewähren? Oder habe ich gar ein Recht darauf die 3 Wochen Urlaub zu bekommen, da es sich um ein aufsichtspflichtiges Kind handelt? Ich kann meine 4 jährige Tochter ja schlecht alleine zu Hause lassen? Die Oma ist in dieser Zeit leider auch nicht verfügbar, aber selbst wenn, bin ich dazu verpflichtet auf die Oma zurück zugreifen?
Vielen Dank schon mal...Sandra
3 Antworten
Du hast nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch darauf, dass dir dein Urlaub zusammenhängend gewährt wird. Der Mindestanspruch beträgt vier Wochen. Wenn du davon 3 Wochen zusammenhängend haben möchtest, hat der AG dies zu berücksichtigen und idR auch zu gewähren. Der Grund spielt nur eine untergeordnete Rolle. Einen vorrangigen Anspruch wegen Kindergarten- oder Schulkindern gibt es gesetzlich nicht. Allerdings sollte man als AG wissen wenn man die Mutter einer 4jährigen einstellt, dass man den AN dann auch entsprechend beurlauben muss.
Du solltest unbedingt mit deinem AG darüber sprechen, oder auch mit dem Betriebsrat im Betrieb. Ich entnehme deinem text das du alleinerziehend sein könntest, dann muss dieses als Hauptargument für die Betreuung genannt werden, wenn dem nicht so ist, dann muss du dich mit deinem Mann/ Partner arrangieren was die Betreuung angeht.
Im Zweifelsfall gehst du zum Arzt und besprichst die Situation mit ihm, möglicherweise schreibt er dich krank für die Zeit.Das ist aber nur ein Notlösung!!!!
Ich habe früher auch im Kiga gearbeitet. Oft ist es so, dass sich die Kindergärten untereinander unterstützen und den Eltern in so einem Fall auf einen anderen Kiga verweisen. Frag doch mal nach, da gibt es vielleicht auch so eine Lösung.