Urlaubsabgeltung nach Kündigung erstaunlich wenig wegen "steuerlicher Progession". Ist das korrekt?
Mein ehemaliger Arbeitgeber soll mir noch meinen Urlaub und meine Überstunden ausbezahlen. Ich bekomme nun von ihm 30€ weniger, als ich mir selbst ausgerechnet habe.
Sein Steuerberater erklärt mir das so: "Die Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich aus dem Bruttolohn der letzten drei Monate zu berechnen. Aufgrund der steuerlichen Progression ergibt sich dabei immer ein geringerer Nettobetrag."
Ich würde das auch so hinnehmen, immerhin ist der ja Steuerberater. Allerdings wollte mich der auch schon um exakt 0,5 Urlaubstage bescheißen ("Die Urlaubstage habe ich zugunsten meines Mandanten abgerundet")
Also stimmt nun die obere Aussage, und ich könnte mir das Geld via Steuererklärung zurückholen, oder versucht man mich wieder zu beschummeln?
Danke für Eure Antworten
2 Antworten
Was die Progression betrifft: das ist natürlich richtig. Du bekommst doch auch eine Gehaltsabrechnung, oder? Stimmt der Bruttobetrag?
ja ich werde dann wohl auch eine Lohnabrechnung bekommen... der Bruttobetrag war die letzten Monate korrekt.
Vom Grundsatz her stimmt es schon, dass
- die Urlaubsabgeltung der Progression unterliegt und
- damit im Monat der Auszahlung mehr Steuern anfallen, als sonst auf das Monatseinkommen.
Auf das Jahr bezogen dürfte letztendlich der Steuerabzug jedoch immer zu hoch sein. Deshalb wird die zuviel gezahlte Steuer aufgrund des Steuerbescheides im nächsten Jahr zurückgezahlt.