Schwanger und Resturlaub vorgeschrieben?!?!

5 Antworten

Selbstverständlich darf Dein Arbeitgeber das tun! Er kann es einfach mit betrieblichen Notwendigkeiten begründen. Es ist ja toll, wenn jemand ein Kind bekommt. Du arbeitest aber erst seit Februar bei Deinem Arbeitgeber und bist jetzt schwanger, der Arbeitgeber wird sich freuen! Bis August sind es nur noch 4 Monate, wo ist Dein Problem? Ich finde das ehrlich ganz schön dreist. Ich bin auch selbstständig und hätte in der Tat ein Problem, wenn meine neue Mitarbeiterin nach noch nicht einmal 2 Monaten schwanger ist, das heißt, Du warst schon schwanger als Du zu arbeiten angefangen hast. Hast Du Dich mal in die Lage Deines Arbeitgebers versetzt? Als kleiner Handwerksbetrieb hat man da ganz schön zu schlucken, wenn aber die Mitarbeiterin auch noch Urlaub fordert und meint, der AG müsse darauf eingehen, dann gibt es Gott sei Dank Möglichkeiten, dies zu unterbinden! Ich wünsche Dir wirklich viel Glück und hoffentlich ist Dein Baby gesund! Aber Dein Arbeitgeber hat nun wirklich andere Probleme als Deinen Urlaub. Denk mal drüber nach.

dreist.... aha. für kinder ist irgendwie nie der richtige zeitpunkt laut manchen menschen. traurig das so zu sehen. na ja kann man aber nix machen. da sieht man mal wieder wie kinderfreundlich deutschland ist. Ich arbeite auch seit Geburt der ertsen Tochter voll durch und war nie längere zeit zuhause. wie man es macht ist also falsch.

@jiggystar83

zusätzlich ist es keine kleiner HW Betrieb sonder eine grosses Einzelhandelsunternemen.

@jiggystar83

Die Freude wird trotz allem riesig sein. Auf Mitleid musst Du nicht machen. Du musst solche freudigen Ereignisse auch nicht bezahlen und große Unternehmen haben da auch ihre Probleme, weil bei denen muss man das prozentual sehen. Ich wünsche Dir trotzdem alles Gute, nur jeder hat halt nicht die gleiche Freude daran. Ich wollte Dir nur mal auch die andere Seite zeigen, aber Du bist wie die meisten Arbeitnehmer, nur fordern und der Betrieb wirds schon richten. Das ist das traurige an Deutschland! Im übrigen habe ich selbst 3 Kinder und schon einen Enkel, aber man kann die Schwangerschaft auch anders gestalten.

Gemäß §7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Gemäß §7 Absatz 3 BUrlG gilt:

Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Hier der Link zum Bundesurlaubsgesetz:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Fazit:

Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt nur dass der Urlaub im Entstehungsjahr gewährt und genommen werden sollte, in Ausnahmefällen kann der Urlaub übertragen werden.

Sie müssen Ihren Urlaub also nicht unbedingt vor dem Mutterschutz antreten.

Allerdings ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber Ihnen Ihren Urlaubswunsch aus betrieblichen Belangen verweigert, oder wenn die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter aus sozialen Gründen Vorrang haben, wie dies beispielsweise bei Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern in der Ferienzeit der Fall wäre.

Dass Ihre Tochter dieses Jahr schulpflichtig wird zählt nicht, da die Einschulung nach den Sommerferien ist. Damit haben Sie keinen zwingenden Anspruch auf Urlaub im Sommer.

Peter Kleinsorge

Nein, er kann es dir nicht vorschreiben....ist aber besser für seine Planung

ja da hast du recht... Aber dagegen angehen??

@jiggystar83

Auf deine Stelle warten schon 20 Personen-Schwanger sein ist doch keine Krankheit. Ösi Opa

@fishhus

ne keine krankheit. deshalb sollte auch normaler urlaub einplanbar sein wie bei jedem anderem auch. bei anderen ist es ja auch im sommer planbar. ich berlange keine sonderbahendlung sondern nur normale verteilung des urlaubes.

Muss man hinnehmen, wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist....

jemand der nach mir eingestellt wurde hat aber urlaub bekommen obwohl meine anfrage früüher kam. und so wie ich den plan sehe wäre ein urlaub möglich. er will sich nur sicher gehen das ich die letzten wochen vorm mutterschutz nicht sowieso ausfalle aus gesundheitlichen gründen.

Eltern mit schulpflichtigen Kindern ist vorrangig der Urlaub in den Schulferien zu gewähren.Jetzt habt ihr aber noch kein schulpflichtiges Kind. Natürlich müssen auch die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Da müsst ihr versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln.