Urlaub stornieren wenn Bauarbeiten vorhanden

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

normalerweise ist es schwer bei "gutefrage" eine qualifizierte Antwort zum Thema "Recht" zu bekommen, aber ich glaub das hilft dir weiter:

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Hier ging es um das gleiche, die Frage war: .

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stornofreier Reiserücktritt vor Anreise aufgrund Baulärm?

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Die Antwort von einem Anwalt:

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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Sie sind in keinem Fall verpflichtet eine Umbuchung hinzunehmen sind. Nach § 651i BGB kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dadurch verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis, erhält dafür aber einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Rücktritt aufgrund einer autonomen Entscheidung des Reisenden erfolgt. In Ihrem Falle möchten Sie ja aufgrund den Veränderungen der Reise, die aus der Sphäre des Reiseveranstalters stammen zurücktreten. Nach Ihren Schilderungen sind die Änderungen auch wesentlich. Demnach können Sie ohne Stornogebühren zurücktreten. Dies ergibt sich auch aus den dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich hoffe Ihnen hiermit einen Überblick über die rechtliche Situation verschafft zu haben. Für die weitere Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung, die eine vollumfängliche Begutachtung nicht ersetzen kann und will. So kann durch das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Mit freundlichen Grüßen A. Göbel (Rechtsanwältin)

Rechtsanwaltskanzlei Göbel Bahnhofstraße 7 72379 Hechingen

Quelle:http://www.frag-einen-anwalt.de/stornofreier-Reiseruecktritt-vor-Anreise-aufgrund-Baulaerm-__f165654.html

Danke :)

-8-

ob ich ein Recht darauf habe die Reise kostenfrei zu stornieren, denn immerhin entspricht sie nicht mehr im Ganzen dem ursprünglichem Gebuchten.

Das Recht hast du nicht, denn die möglichen Beeinträchtigungen stellen keine Vertragsänderung dar.

Wäre der Baulärm erst vor Ort entdeckt, stünde dir auch kein Reiseabbruchsrecht gegen Rückzahlungsanspruch, sondern allenfalls Minderung durch Reisemangel zu.

Der wurde ja bereits angeboten :-)

Sofern derselbe Reiseveranstalter nicht eine gleichwertige Leistung aus Kulanz anbietet und du das akzeptierst, besteht Vertragserfüllungsanspruch.

Zumal Pauschaltouristen in beliebten Feriendomizilen immer damit rechen müssen, daß tagsüber in der Region irgendwo gebaut wird - darauf weisen die meisten Anbieter erst garnicht mehr hin :-O

G imager761

http://flug.idealo.de/ratgeber/stornierung/

Die Stornierung von Flügen kostet nicht nur Geld. Wird der Flug nicht wahrgenommen, erhält man sogar einen Teil des Geldes für das Flugticket zurück. Auch wer einen Flug storniert, hat Anspruch auf eine Rückerstattung von Steuern und Gebühren. Jedoch zahlen die Fluggesellschaften das Geld nicht automatisch zurück.

Bei stornierten Flügen kommt auch ein wenig Geld zurück

stornierung Foto: photoxpress / Ewe Degiampietro In der Regel muss bei der Stornierung von Flügen eine Pauschale gezahlt werden, die so genannten Stornogebühren. Kann ein Fluggast seinen Flug nicht wahrnehmen, ist das ärgerlich, denn die Flugtickets sind bereits bezahlt und zusätzlich müssen die Stornokosten entrichtet werden. Auch wer keine Reiserücktrittversicherung hat, kann noch einen Teil seines Geldes von der Fluggesellschaft zurückerstatten lassen. Die Airlines stehen nämlich in der Pflicht, mindestens die Steuern und Gebühren zurückzuzahlen, weil sie diese Abgaben erst abführen müssen, wenn der Passagier den Flug angetreten hat. Dies regelt §812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach eine ungerechtfertigte Bereicherung zurückzuzahlen ist. Auch wenn der Flug nicht angetreten wurde, sei es weil der Passagier ihn verpasst oder schlichtweg vergessen hat, müssen diese Abgaben, etwa für die Flughafennutzung, von der Airline zurückgezahlt werden. Der Nachteil ist allerdings, dass viele Fluggesellschaften für die Bearbeitung eine Gebühr verlangen. Ärgerlich ist ebenfalls, dass die Airlines unterschiedliche Praktiken bei der Rückerstattung an den Tag legen. Während zumindest die Steuern und Gebühren zurückgezahlt werden, ist eine Rückerstattung der Kerosinzuschläge nicht überall gegeben.

Wie bekommt man sein Geld zurück?

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass keine Airline von sich aus die Kosten erstattet und so ist Eigeninitiative gefragt. Dabei kann man über das Telefon, per E-Mail oder Brief Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen und unter Angabe der Buchungsnummer oder des Tickets um eine Rückerstattung ersuchen. Einige Airlines, wie etwa Germanwings, bieten ein Formular zum Download an. Die Rückerstattung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem gebuchten Flugtermin beantragt werden. Jedoch gibt es in der Praxis auch hier Ausnahmen: Ryanair schreibt eine Frist von einem Monat vor, innerhalb welcher sich die Kunden melden sollen. Viele Fluggesellschaften verlangen für die Rückerstattung Geld. So berechnet Germanwings etwa 5,50 Euro und bei der deutschen Lufthansa hängt die Höhe der Gebühr vom gebuchten Tarif ab. Der Kunde kann bis zu 30 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Ryanair erlaubt sich zudem, die Rückerstattung der Gebühren zu unterlassen, wenn die Verwaltungsgebühr höher als die Rückerstattung ist. Die Bearbeitungsgebühr liegt hier bei 20 Euro. Condor verlangt zwar keine Bearbeitungsgebühr, jedoch werden im Basis-Tarif (SPO-Tarif) und beim Aktionstarif (LM-Tarif) auch keine Gebühren zurückerstattet. Dies liegt daran, dass Condor für diesen Tarif dem Kunden keine Gebühren berechnet und diese aus der eigenen Tasche finanziert.

http://www.flug-storno.de/hilfe.html

Brauche ich eine Reiserücktritt-Versicherung für die Erstattung von Steuern und Gebühren? Nein. Sie haben in jedem Fall Anspruch auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren, wenn Sie einen Flug nicht antreten. Hintergrund: Fluggesellschaften zahlen Steuern und Gebühren z.B. an Flughafenbetreiber oder für Sicherheitskontrollen nur dann, wenn ein Passagier seinen Flug auch tatsächlich angetreten hat. Bei einem Reiserücktritt von Ihrer Seite können Sie also auch ohne Reiserücktrittversicherung Geld zurück erhalten.

@user1260

Prima, erst ellenlange Vollzitate (Links lesen kann man auch im Original!) und dann noch voll am Thema vorbei - na wenigstens hast du dir für diesen wertlosen copy & paste-Beitrag 15 Punkte gutschreiben lassen :-(

G imager761

geht nicht explizit um Flüge sondern um eine Pauschalreise.

Aber danke

Nein, ihr habt kein Rücktrittsrecht. Nur auf Minderung des Reisepreises. Das wurde euch schon angeboten. Bei Reisen müßt ihr euch vor der Buchung gründlich informieren. Es gibt genau so viele Fallen wie bei Gebrauchtwagen.

Die kMöglichkeit zur kostenfreien Stornierung sehe ich auch nicht als gegeben an. Reisemangel dagegen schon.

Für euch und JT wäre daher eine Umbuchung in ein anderes Hotel sicherlich eine gute Lösung. Mit Baulärm ist allerings in Dubai an jeder Ecke zu rechnen. Habt ihr JT schon ein paar gleichwertige = gleichpreisige Hotels benannt, in die ihr lieber umziehen möchtet?

Ja habe ich in den letzten 11 Tagen in insgesamt 3 Emails. Bei einem Telefongespräch vor einer Woche meinten sie es dauert maximal 2 Tage. Aber es kommt halt nichts von ihnen