Urlaub gebucht Arbeitgeber unterschreibt den Urlaubsantrag nicht!

6 Antworten

ich würde das eig. auch nicht machen den Urlaub vorher buchen. Das ist Logisch. Aber in meiner Firma, hieß es immer, sprich das mit der Urlaubsvertretung hab dann passt des schon. Meine Kolleginnen mit Kinder, buchen immer ein halbes Jahr im Vorraus weil es da günstiger ist. Manche haben 3 Tage vor Urlaubsbeginn, den Urlaubsantrag abgeben. So ungefähr bin dann mal weg. Ich wollte einfach, dass mein Chef schon mal planen kann, dass ich da nicht da bin. Könnte ich deshalb eine Abmahnung erhalten? Weil ich gebucht habe ohne vorher bescheid zu sagen? Ich habe auch noch eine Woche Resturlaub, den ich bis zum 30.4.2012 angetreten haben muss.

"...letzte Begründung es könnte ja jemand krank werden..."

Das geht schonmal gar nicht, Demnach könnte man nie einen Urlaub genehmigen.

Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf ist es als angemessen zu sehen, wenn der Arbeitgeber in einer Zeit von einem Monat eine Antwort auf den Urlaubsantrag gibt.

"...dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt. Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches" als angemessen angesehen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsregelung-__f30264.html

PeterSchu  29.11.2012, 15:57

Mit den Kolleginnen reden und auf dem Kalender schauen, ob Ferien sind, kann keinesfalls einen Monat dauern.

Ich würde niemals einen Urlaub buchen, bevor der Urlaubsschein vom Chef unterschrieben ist. Ob dir deine Kollegin den Urlaub "genehmigt" ist total egal.

Natürlich kann dein Chef sagen "Nein, da können sie keinen Urlaub nehmen.". Dann müsstest du deinen Urlaub zu einen anderen Zeitpunkt nehmen.

Sprich doch einfach noch einmal mit deinem Chef und erklär ihm, dass deine Kollegin die Urlaubsvertretung für dich macht, dass das gar kein Problem ist.

Klar, zuerst solltest/muss du dich mit deiner Arbeitskollegin, die dich vertritt, absprechen. Aber das ist doch nur ein Aspekt. Das letzte Wort hat selbverständlich der Arbeitgeber. Es kann ja 100 andere Gründe geben, die einem Urlaub entgegenstehen.

Ohne den Arbeitgeber zu fragen sollte man nicht buchen. Das ist doch klar. Wer bucht schon ohne sich das zuvor genehmigen zu lassen?

Letztendlich solltest du erst buchen, wenn dein Urlaub genehmigt ist. Dein Chef kann dir durchaus den Urlaub in einem bestimmten Zeittraum verweigern. Im allgemeinen macht man die Uraubsplanung am Jahresanfang.