Darf ein Arbeitgeber Urlaub in den Ferien Untersagen?

9 Antworten

Schauen wir mal ins Bundesurlaubsgesetz

§ 7 Abs. 1

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Das heißt, grundsätzlich darfst du natürlich Urlaubswünsche haben, aber der Arbeitgeber kann sie auch ablehnen, muss dies aber begründen.

Die pauschale Ablehnung von Urlaub in Schulferien würde ich jedoch als unzulässig betrachten. Schließlich gibt es ja in der Regel mindestens 12 Wochen pro Jahr Schulferien, d.h. ein einzelner Mitarbeiter hat gar nicht die Möglichkeit, sämtliche Ferien mit Urlaub abzudecken.

Es kommt dann natürlich auch darauf an, mit wievielen Leute du dich vertreten musst und die das Urlaubsprozedere bei eich läuft. Muss der komplette Jahresurlaub schon Anfang des Jahres feststehen, oder gilt "wer zuerst kommt"... Wenn der Arbeitgeber jedoch dir den Urlaub in den Ferien ablehnt, weil da "vielleicht noch jemand anders Urlaub nehmen könnte", wäre das meines Erachtens ziemlich unfair, wenn dann letztendlich doch gar niemand anders Urlaub hätte. Dann sollte er die Urlaubsplanung im Betrieb allgemein hinterfragen.

Eltern schulpflichtiger Kinder koennen bei der Urlaubsplanung waehrend der Ferien Vorrang geniessen, muessen es aber nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz formuliert es so: " Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Eltern schulpflichtiger Kinder duerften zwar meist unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang geniessen, es sind aber durchaus auch andere Konstellationen vorstellbar, in denen dann auch mal die Eltern schulpflichtiger Kinder zurueckstecken muessen.

Also heißt das sozusagen wenn 6 Wochen Sommerferien sind und davon jedoch 2 Leute jeweils 2 Wochen nehmen und die anderen 2 Wochen frei wären dann darf mir der Arbeitgeber nicht verbieten das ich in denen Wochen Urlaub nehme, richtig?

@derfragestel605

Wenn auch keine dringenden betrieblichen Belange der Urlaubsgewaehrung entgegenstehen, ja. Allerdings kannst du das nicht entscheiden. Verweigert der Arbeitgeber dennoch die Urlaubsgewewaehrung zum gewuenschten Zeitpunkt, darfst du den Urlaub nicht antreten. Du kannst aber den Arbeitgeber auf Urlaubsgewaehrung verklagen. Dann entscheidet das Arbeitsgericht, ob er den Urlaub im Wunschzeitraum verwehren durfte oder nicht.

Jo klar. Als armer Arbeitnehmer nimmst Du Urlaub, wenn Dein Chef es Dir erlaubt.

Dass Urlaub in den Ferienzeiten eher den Eltern zugesprochen wird ist übrigens vollkommen normal.

Ja, wenn tatsächlich betriebliche Belange deinen Urlaub nicht zulassen.
Also Beispiel Blumenladen, 3 Vollzeitkräfte, 1 kinderlos oder Kinder bereits erwachsen, 2 mit Grundschulkindern. Der kinderlose Mitarbeiter ist neben dem Chef der einzige, der in den Ferien die Kunden bedienen kann 🤷‍♀️
Anderes Beispiel Büro, 10 Angestellte, 2 mit Grundschulkindern. Hier kann und sollte der Arbeitgeber im Rotationsprinzip jedem mal Urlaub in der Ferienzeit ermöglichen.

Er darf den Leute mit Kindern Vorrang einräumen, ja. Allerdings sollte er da auf eine gewisse Ausgewogenheit achten.

eigentlich nicht, denn das ist Diskriminierung KInderloser.

@kugel

nun, dann kann er im Rahmen eines "Sozialplanes wohl auch sich weigern, Moslems einzustellen, oder Schwarze, oder Schwule?

wär interessant, wenn das ausjudiziert wäre, dann könnt man nachschauen...

@horribiledictu

Du schmeißt völlig unterschiedliche Sachen durcheinander, was soll der Quatsch?

@horribiledictu

Genau deswegen gibt es ja in gut organisierten Firmen einen Urlaubsplan, der rechtzeitig erstellt wird. Leute mit Kindern, würden auch lieber auf die Hauptsaisonpreise verzichten,

@Stellwerk

ich schmeiß gar nix durcheinander, ich zähle Dinge auf, für die man auf dei Idee kommen könnte, jemanden zu diskriminieren - einige davon sind illegal als Grundlage für Diskriminierung, bei Kinderlosigkeit weiß ich es nicht genau, ob es auch illegal ist, deswegen diskriminiert zu werden vom Arbeitgeber, aber ich vermute es stark.

@horribiledictu

Du hast keine Ahnung vom AGG und von Arbeitsrecht auch nicht. Lies Dich ein und probier es dann nochmal.

@DerHans

es gibt aber Dinge, die finden eben in der Hauptsaison statt, für die auch ein Kinderloser vielleicht gern auf Urlaub ginge, zB Festivals, Sportevents, an denen man teilnehmen möchte (Marathon in xy-Land...), Familienfeiern (vielleicht sogar im Ausland).

Glaubst du im Ernst, ein Arbeitgeber kann dann demjenigen den Urlaub verweigern, weil er Kinderlos ist?! (" du hast keine Kinder, also darfst du nicht beim Marathon in xy mitlaufen!")

@horribiledictu

Solche Events, plant man eben auch rechtzeitig in seine Jahresplanung ein. Die werden ja auch nicht von heute auf morgen angekündigt.

Wenn das dem kinderlosen Single nicht passt, steht es ihm ja frei, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

@Stellwerk

ich kenn das (österreichische) Arbeitsrecht gut genug um zu wissen, dass man nicht um Urlaub betteln muss, sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet(!), Urlaub zu geben, wenn man diesen früh genug (3 Monate) anmeldet! dafür gibt es ganz wenige, strikt formulierte Ausnahmen, zB wenn die Urlaubsgewährung den Weiterbestand der Firma gefährden würde. und er kann auch sagen, maximal x Leute zugleich auf Urlaub. aber sicher nicht generell Urlaubssperre für Kinderlose in der Ferienzeit,

@horribiledictu

Gibt es für kinderlose einen Unterschied ob sie nun zu Ferienzeiten Urlaub nehmen oder außerhalb davon?

Um Feiertage herum kann man das verstehen. Weil sonst Leute mit Kindern eventuelle Feiertage ausnutzen können um mehr frei zu haben. Wobei man da regeln könnte das an Feiertagen außerhalb den Ferien die kinderlosen bevorzugt werden. Was ein Ausgleich schaffen würde.

Ansonsten kann ich bei kinderlosen jetzt aber keinen wirkliche Unterschied finden zwischen Urlaub in den Ferien und Urlaub außerhalb der Ferien. (Mit Ausnahme davon das Verkehr und co in den Ferienzeiten höher ist weil alle mit Kindern da fahren)

Im Vergleich dazu ist für Familien mit Kindern Urlaub außerhalb der Ferienzeiten massiv eingeschränkt. Weil die eben Schulpflicht haben. Nicht einmal Tagestrips kann man da so wirklich organisieren weil Schule Hausaufgaben und co.

Man kann. Hier auch natürlich Ausgleich schaffen in dem man nicht Ferienzeiten für kinderlose reserviert bzw. Sie dort bevorzugt.

Anders gefragt: welchen konkreten Nachteil der übliche Urlaubsbestätigungen unmöglich macht. Haben kinderlose außerhalb der Ferien?

@horribiledictu

Dann meldet man das früh genug an, die fallen ja meist nicht vom Himmel. Und es ist bei einem EVENT auch selten die Frage nach drei Wochen Urlaub am Stück. Jeder normal tickende Arbeitgeber wird dafür ne Lösung zu finden versuchen.

Bei Dir gibt es auch nur Schwarz und Weiß, oder? Man kann sich auch echt anstellen.

@DerHans

das mit der rechtzeitigen Planung gilt aber auch für Eltern! darum ging es aber auch gar nicht, es ging in der Frage um generelle Urlaubssperre für Kinderlose in der Ferienzeit. udn damit, denke ich, käme er rechtlich nicht durch.

@horribiledictu

Lies den Link von kugel zum Sozialplan in Bezug auf die deutsche Rechtslage.

@horribiledictu

Kinderlose bezahlen auch unbeanstandet einen (etwas) höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Übrigens werden auch Unverheiratete durch die Steuerklasse 1 nicht diskriminiert.

@horribiledictu

Das kommt auf die Arbeitnehmerstruktur eines Betriebes an. Werden hauptsächlich Eltern beschäftigt, kann der Betrieb auch Betriebsferien einlegen. Da kann der Single sich auch nicht gegen wehren.

@FouLou

es geht vor allem darum, dass bestimmte Dinge eben nur in der Ferienzeit machbar sind udn man dafür auch als Kinderloser Urlaub braucht: wenn ich an einem Marathon in Australien teilnehmen möchte, der im Juli stattfindet, nützt es mir nix, wenn ich im November dafür Urlaub krieg. und wenn das in Australien ist, dann flieg ich da sicher nicht nur übers Marathonwochenende hin...

@horribiledictu

Dann musst duz dir eben einen Arbeitgeber suchen, der da für dich flexibler ist. Der achtet normalerweise darauf, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter mit dem Urlaubsanspruch zufrieden ist. Ein Einzelner, der dann auf seinen Willen besteht, ist dann schnell als Querulant draußen.

@horribiledictu
es ging in der Frage um generelle Urlaubssperre für Kinderlose in der Ferienzeit

Von einer "generellen" Urlaubssperre ist keine Rede.

Aber nach dem deutschen Urheberrecht haben sozial bevorrechtigte Arbeitnehmer (und dazu gehören solche mit schulpflichtigen Kindern) den Vorrang bei der Urlaubsgewährung in der Ferienzeit - was nicht bedeutet, dass einem kinderlosen Arbeitnehmer der Urlaub in der Ferienzeit ständig verweigert werden darf.

@kugel
Nennt sich Sozialplan

Mit "Sozialplan" hat das überhaupt nichts zu tun.