Urlaub für die Mündl. Prüfung?

2 Antworten

Für die Vorbereitung wirst du nicht beurlaubt vom Arbeitgeber, aber für den Prüfungstag wirst du freigestellt und musst daher keinen Urlaub nehmen. Zumindest war es damals bei mir so. Wenn du dir unsicher bist, frag am besten mal bei deinem Arbeitgeber nach. Normalerweise müsste es immer noch so sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung