Öffentlicher Dienst, Sonderurlaub wegen Prüfung
Hallo zusammen,
ich arbeite im Krankenhaus als Azubi und letztens hatten wir eine Diskussion, wie viele Tage man frei bekommt, wenn die Abschlussprüfung ansteht. Unsre Ausbilderin war sich auch nicht ganz sicher, sie meinte nur 2 Tage bekommen wir auf jeden Fall.
Jetzt meine Frage: Das muss doch irgendwo festgelegt sein? Man kann ja nicht einfach zu Azubi A sagen, du bekommst 6 Tage zusätzlichen Urlaub und zu Azubi B du bekommst nur 2 Tage.
3 Antworten
Gemäß TVAöD gibt es bis zu 5 freie Tage aber mindestens 2 zur Prüfungsvorbereitung. Frag mal den Personalrat oder die JAV wo bei euch die Kriterien bei der Bemessung der Anzahl der Tage liegen.
ob es dafür einen entsprechenden paraphen im urlaubsgesetzt gibt bin ich mir nich sicher...
solch ein sonderurlaub ist wenn im tarifvertrag geregelt...
meines wissens sind 2 tage die man bekommen sollte aber arbeitgeber können auch mehr geben sind meines wissen jedoch nicht dazu verpflichtet
wenn dir keiner eine konkrete aussage erteilen kann, ruf bei deinem zuständigen arbeitsgericht - beratungsstelle an, die können dir sagen ob du diesem ggf. sofern es nicht tariflich festggehalten wurde im urlaubsgesetz nachlesen kannst
Geregelt im TVöD ist nur, dass der Arbeitgeber dich freistellen muss für Tag bzw. die Zeit in der du die Prüfung schreibst. Ob er dir Prüfungsurlaub gibt ist nicht rechtlich irgendwo geregelt. Da würde ich an deiner Stelle mal in der Personalabteilung nachfragen. Das wird intern sicher geregelt sein. Sollte es zumindest ;)