Freundin Vertrag Trotz Schufa. Betrug?

3 Antworten

Ein Handyanbieter, der sowas macht, klingt absolut nicht seriös. Ich würde gucken, dass ich da rauskomme.

Und ja, was sie gemacht hat, ist nicht korrekt. 

Das ist eindeutig ein gemeinsam begangener Betrug. Wenn das auffällt , ist sie fällig. Und irgendwann wird es auffallen, weil solche Leute dazu neigen,immer weiter so zu handeln.

Dass ein 6-Jähriger eine EC-Karte hat, kann nur aus einem ähnlichen Betrugsfall stammen.

Hallo shadow192, 

Nicht umsonst bestätigst Du mit Deiner Unterschrift unter einen Handyvertrag die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Verfälschst Du nun Deinen Vornamen, um eine Leistung in Anspruch zu nehmen, die Dir der Provider bei Angabe korrekter Kontaktdaten verweigern würde, so handelt es sich um Betrug, sogar gemeinschaftlichen, und das im geradezu klassischen Wortsinne; s. hierzu §263 StGB: 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kurz gesagt: Ja. Es handelt sich um Betrug. Spätestens bei der Überprüfung der Ausweisnummer wird es vermutlich zu Auffälligkeiten kommen, denn eine Zustellung an einen Adressaten, den es nicht gibt (falscher Vorname) ist nicht gestattet. Zunächst mal dürfte der Provider-Service rückfragen, ob hier ein Versehen vorliegt. Wenn sich der Sachverhalt nicht klären lässt, wird er im günstigsten Fall einfach die Vertragsaufnahme verweigern. Im schlimmsten Fall kann er auch Strafanzeige erstatten, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass Vorsatz besteht. 

Viele Grüße 

Dein Team von DeinHandy