Freundin Vertrag Trotz Schufa. Betrug?
Guten Abend,
Undzwar habe ich mal eine frage, Eine freundin von mir hat gestern einen Internet Vertrag Abgeschlossen, dann hat der liebe herr Kollege sie noch ob sie einen handyvertrag möchte, sie antwortete mit "Eigentlich ja doch stehe ich in der schufa deswegen".
Der junge mann sagte "Kein problem bei mir bekommen sie 100% einen Vertrag".
Nun gab sie ihre daten an... bei den ersten 2 versuchen hat es nicht funktioniert, Dann hatt der herr einfach ihren Vornamen Geändert aber den nachnamen gelassen, und sie haben die ec-karte ihres Sohnes genommen der 6 Jahre alt ist sie ist erziehungsberechtigt und darf die karte benutzen sie läuft wohl auf sie und den sohn, die karte läuft auf seinen namen, Adresse von ihr nachname und ausweis Nummer sind alles richtig nur der vorname wurde Geändert und die Ec karte.
Und es hat Funktioniert.
Im Übrigen Sie steht in der schufa, hat eine menge schulden und eine kontopfändung.
Jetzt ist meine Frage wie kann das sein? Nur weil sie den Vornamen geändert hat?, oder wegen der ec karte? Fällt das nicht schon in den bereich betrug?.
3 Antworten
Ein Handyanbieter, der sowas macht, klingt absolut nicht seriös. Ich würde gucken, dass ich da rauskomme.
Und ja, was sie gemacht hat, ist nicht korrekt.
Das ist eindeutig ein gemeinsam begangener Betrug. Wenn das auffällt , ist sie fällig. Und irgendwann wird es auffallen, weil solche Leute dazu neigen,immer weiter so zu handeln.
Dass ein 6-Jähriger eine EC-Karte hat, kann nur aus einem ähnlichen Betrugsfall stammen.
Hallo shadow192,
Nicht umsonst bestätigst Du mit Deiner Unterschrift unter einen Handyvertrag die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Verfälschst Du nun Deinen Vornamen, um eine Leistung in Anspruch zu nehmen, die Dir der Provider bei Angabe korrekter Kontaktdaten verweigern würde, so handelt es sich um Betrug, sogar gemeinschaftlichen, und das im geradezu klassischen Wortsinne; s. hierzu §263 StGB:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kurz gesagt: Ja. Es handelt sich um Betrug. Spätestens bei der Überprüfung der Ausweisnummer wird es vermutlich zu Auffälligkeiten kommen, denn eine Zustellung an einen Adressaten, den es nicht gibt (falscher Vorname) ist nicht gestattet. Zunächst mal dürfte der Provider-Service rückfragen, ob hier ein Versehen vorliegt. Wenn sich der Sachverhalt nicht klären lässt, wird er im günstigsten Fall einfach die Vertragsaufnahme verweigern. Im schlimmsten Fall kann er auch Strafanzeige erstatten, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass Vorsatz besteht.
Viele Grüße
Dein Team von DeinHandy