40€ bei verlust einer Mindestverzehrkarte?

5 Antworten

Wieso sollte er das nicht dürfen? A) "ohne zu wissen dass der Verlust der Karte so teuer ist" - hätte man dir am Eingang einen Zettel in die Hand dazu drücken müssen damit du auf diese logische Schlussfolgerung kommst? Mittlerweile weiß man aber auch so oder so dass der Verlust von so einer Karte teuer wird (klar, sich einmal zusaufen lassen, und behaupten Karte ist weg und nichts dafür zahlen müssen? Der Chef darf auch annehmen du hast sie in dem Wert vom Maximalwert aufgeladen)

Solang du den Betrag nichts zahlst darf der auch natürlich ein Pfand einbehalten, du kriegst deinen Ausweis ja wieder wenn du die 40 € zahlst und er braucht was von dir in de Hand damit du dich nicht absetzt (Das wäre ja auch gar nicht notwendig gewesen wenn du gleich gezahlt hättest was du ja wohl nicht getan hast. De facto bewegst du dich gerade auf dem Gebiet der Zechprellerei)

1. Warum verlangt er 40,- wenn sie nur 10,- wert ist?

2. Den Ausweis von dir als Pfand zu verlangen ist ein Gesetzesverstoß gegen § 1 Abs. Satz 3 PAuswG

"Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."

Konfrontiere ihn doch mal damit (drucke dir den betreffenden Paragraphen aus) und frage ihn noch einmal wie teuer es ist. Verlange in jedem Fall deinen Ausweis zurück, auch ohne Bezahlung. Verweigert er dir die Ausgabe zeige ihn an. Was er hätte machen können ist den Ausweis zu verlangen um sich deine Daten abzuschreiben. Da er diese dann hat kann er sein Geld auf dem ganz normalen schriftlichen Wege einfordern. Falls du bezahlst solltest du grundsätzlich auch eine Quittung darüber verlangen. Ohne entsprechenden Nachweis solltest du keine Zahlung vornehmen.

Wenn der Erwerb dieser Karte zudem an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, dann musst du darüber auch aufgeklärt werden. Entweder mündlich beim Erwerb oder durch einen entsprechenden Aushang. Schau bei der nächsten Gelegenheit einmal ob du diesen Aushang nur übersehen hast oder ob tatsächlich in keiner Weise eine Aufklärung erfolgte.

Die Karte kann mit max. 40€ belastet werden und der Finder der Karte hat diesen betrag wahrscheinlich ausgegeben und ich muss angeblich dafuer aufkommen.

@UnknownXuser

Was heißt "wahrscheinlich"?

Der Betreiber kann keinen Betrag von dir verlangen der wahrscheinlich, möglicherweise, vielleicht, eventuell oder auch nicht 40,- ist. Sowas erkennt kein Gericht in diesem Land an. Er soll ermitteln mit wieviel die Karte tatsächlich belastet wurde und dir diesen festen nachweisbaren (!) Betrag in Rechnung stellen und keinen Wunschbetrag.

Die 40€ darf er verlangen. Das steht in der Regel auch immer in den AGBs eines Clubs (wenn ihr euch diese vorher nicht durchlest ist das euer Pech). Deinen Ausweis darf er nicht behalten das stimmt.

Meistens steht das auf den Karten hinten sogar drauf, was bei Verlust zu zahlen ist, in den AGB wird es auf aber jeden Fall stehen. Und es ist eigentlich bei allen Karten und Bezahlsystemen dieser Art so ueblich, egal ob Club, Schwimmbad, Parkkarte. Wer sie verliert, der muss eben den vollen Wert zahlen.

Sonst wuerde ja jeder zweite den Laden verlassen mit dem Kommentar "ups, Karte verloren", die er dann vom Wert her voll ausgeschoepft hat. Und wuerde dann nur 10 Euro bezahlen, obwohl er 40 Euro konsumiert hat.

Wenn die Karte gefunden wird (z.B. abgegeben wird) und nicht ausgeschoepft wurde, dann wird nur der genutzte Betrag berechnet, das kann man dann ja nachsehen.

Ist und bleibt die Karte aber verschwunden, dann muss man davon ausgehen, dass sie vom Finder voll ausgeschoepft wurde. Ueberpruefen kann man das ja nicht, denn dazu benoetigt man ja die Karte und die ist ja weg. Ansonsten kann man sie ja nicht auslesen.

Du warst fuer die Karte haftbar und hast sie verloren, daher musst du wohl dafuer aufkommen.

Meine Frage ist nun, ob er das darf. Man betritt den club ohne zu wissen, dass der verlust der karte so teuer ist

warum weiß man das nicht ?