Eine Freundin von mir will meinen Ausweis haben um damit in Club zu gehen, weil sie keine 18 ist. Was kann schlimmsten Falls geschehen, wenn sie erwischt wird?
7 Antworten
Eine Begehung der Ordnungswidrigkeit ist im privaten Verkehr nicht möglich.
Es ist egal, Dir passiert nichts.
Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB) ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.
Träum weiter...$ 281 StGB
Es müssen sich sowohl die Ausleiherin als auch die Person die sich den Perso ausgeliehen haben strafrechtlich verantworten. Ich würde mir das mehr als zweimal überlegen. Kommt es rein theoretisch dazu, das die Polizei dem Betreiber den Club zu macht, weil er Minderjährige einläßt, wie auch immer das passiert, kann er euch in Regress nehmen und auf Schadenersatz und Verdienstausfall verklagen.
Zum Zweiten, kommt es zu einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht, dann landet das im Erziehungsregister, und automatisch im Bundeszentralregister. Dort steht dann für mindestens drei Jahre das ihr Straftäter seid. Was wolltest Du nochmal beruflich machen? Klofrau? Straßenkehrerin? Das dürfte dann noch übrig bleiben von der Berufswahl.
Ach, das hat doch eigentlich jeder mal gemacht.
Wenn es rauskommt, bekommt ihr einen Rüffel und werdet rausgeschmissen.
Wenn ihr Pech habt mit Hauptverbot.
Aber nicht, dass ich sowas unterstützen würde ;)
Grüße
Freiheitsberaubung wohl eher nicht aber eine Freiheitsstrafe.
Was soll schon passieren, wenn sie an der Tür reingelassen wird, wird sie nicht wieder kontrolliert werden. Und wenn die Türsteher den Verdacht haben, dass sie lügt, werden sie sie einfachn nicht reinlassen.
Was soll schon passieren, wenn sie an der Tür reingelassen wird, wird sie nicht wieder kontrolliert werden.
Der Betreiber kann seine Konzession verlieren wenn sie so durch die Kontrolle schlüpft und bei einer Razzia auffällt. Aber den Schaden kann ja dann bei der FS einklagen.
Die Höchststrafe ist ein Jahr Gefängnis. In eurem Fall würde aber wohl eine geringe Geldstrafe von ein paar hundert Euro dabei heraus kommen.
Sehr oft passiert nichts weiter, als das die Türsteher sie mit dem Satz "Das bist nicht du" nicht reinlassen. Es ist aber eine Straftat und manche Türsteher machen sich den Stress die Polizei zu rufen.
http://www.wochenblatt.de/news-stream/altoetting/artikel/8571/ausweisausleihen-ist-eine-straftat
Ich habe ein bisschen rechachiert und man kann bestraft werden bis zu einem Jahr Freiheitsberaubung und eine hohe Geldtrafe.