Ebay Kleinanzeigen Betrug Zivilrechtsklage

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst erst mal die gegenwärtige Adresse herausfinden. Dann schickst du ihm eine schriftliche Zahlungsaufforderung (mit Terminvorgabe; denke auch an die Zinsen und deine bisherigen Kosten). Im Falle der Nichtzahlung erwirkst du über das Gericht einen Zahlungsvollstreckunmgstitel. Die Kosten hat der säumige Schuldner zu zahlen - aber wahrscheinlich ist da nichts zu holen. Du warst eben damals zu naiv.

Die Ratschläge in den Antworten sind gut gemeint, lösen aber das Problem nicht. 1. Die Adressenermittlung ist schwierig, falls der Täter sich nicht bei den Behörden umgemeldet hat, was unwahrscheinlich ist. 2. Hauptproblem: Bei derartigen Tätern ist in der Regel nichts zu holen. Du wirst einen Prozeß wohl gewinnen, aber das Urteil kann wahrscheinlich nicht vollstreckt werden. Zwar muß der Beklagte theoretisch alle Kosten tragen, aber nur wenn bei ihm gepfändet werden kann. Das ist bei Knackis i.d.R. nicht der Fall. Dann mußt Du Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten selbst tragen und auch die Anwaltskosten, wenn Du einen Anwalt nimmst. Dazu kommen noch die Kosten der Adressermittlung. 3. Die Antwort von "Ichgebe nie auf", die aus dem Opfer einer Straftat einen Dummkopf machen will, ist wenig hilfreich und verrät eine nicht zu billigende Auffassung über richtiges Verhalten. Im Internet bekommt man kaum etwas ohne Vorkasse. Dann ist man auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen, was leider Kriminelle oft ausnützen. Ebay hat mit PayPal einen Käuferschutz vorgesehen. Ohne einen derartigen Schutz sollte man möglichst keine Vorkasse leisten und lieber auf das Geschäft verzichten. 4. Will man die Kosten aufwenden und durch Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid bzw. durch ein Urteil den Schaden eintreiben, kann man 30 Jahre lang vollstrecken, d.h. 30 Jahre lang zu pfänden versuchen, was bei jedem Versuch erneut Kosten verursacht, falls man überhaupt die Adresse herausbringt. Erfahrungsgemäß sind diese Vollstreckungsversuche bei Kriminellen weit überwiegend erfolglos. 5. Der Staatsanwalt hatte Recht: Über die Strafjustiz kann man zivilrechtliche Forderungen - um solche handelt es sich hier - i.d.R. nicht geltend machen.

dumm wie ich war natürlich das Geld überwiesen

genau darum ploppt ja auch der warnhinweis auf

genau solche ( zensiert ) leute wie du sind schuld daran das es die betupper leicht haben .

würde jeder sich an den warnhinweis halten würden die betupper schnell aufgeben.

sorry , mein mitleid hält sich in grenzen , aber mir scheint das lehrgeld war hoch genug um daraus zu lernen .

das wolltest du jetzt bestimmt nicht lesen , aber da es hier ein öffentliches forum ist , werde ich meine meinung schreiben ob sie jemandem gefällt oder nicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_%28Deutschland%29

soll ich mir einen Anwalt nehmen ?

ja

würde ich die Adresse noch vom Gericht bekommen

da kümmert sich der anwalt drum

würde sich das für 400 € überhaupt Lohnen,

keine ahnung was der anwalt kostet