Urintest vom Gericht?
Hallo zusammen, ich habe vor einem Jahr vom Gericht in Bayern nach einem Urteil 3 Auflagen bekommen. 2 habe ich schon hinter mir, beim drogenscreening habe ich noch eine frage. Bis auf dem ersten test bin ich bis jetzt negativ getestet worden. Ich muss 8 Tests innerhalb von einem Jahr machen. Sprich von Juli 2015 bis juli 2016. Übrigens, die Tests, bzw die laborkosten werden übernommen. 5 Tests habe ich schon, 3 müsste ich noch. Jetzt meine Frage, meint ihr die drücken mir die restlichen 3 Tests innerhalb der 2 Monate oder könnten die noch 1 machen und dann ab Juli nicht mehr, weil sie evtl die kosten nicht mehr übernehmen wollen. Oder werden aus den 12 Monaten drogentest doch vllt 14 od 15 Monate?
Kann man eine Auflage so spontan verlängern ? Vllt kennt sich ja einer von euch da etwas aus oder hat auch mal Erfahrung gemacht. Danke schon mal im voraus .
1 Antwort
Die Auflagen kann nur das Gericht verändern, die auch die Auflage erlassen hat... oder eine höhere Instanz... aber das dürfte nicht mehr in Frage kommen.
Kurz: Die letzten Tests müssen gemacht werden. Hast Du zu wenig Tests gemacht oder die wurden über einen längeren Zeitraum gemacht, dann hast Du automatisch die Auflagen nicht erfüllt.
Wenn die Tests nicht vollständig bzw. nicht innerhalb der Frist gemacht werden können, dann solltest Du, am besten über deinen Anwalt, dies dem Gericht mitteilen, ordentlich begründen und eine Verlängerung der Frist oder Reduzierung der Anzahl der Test beantragen.
Hier gilt aber: Das ist dann mehr oder weniger Entscheidung des Gerichts auf Grundlage der Fakten (Warum wurden die Tests nicht innerhalb der Frist gemacht... z.B. längere Krankheit? Du hast keinen Termin bei der Stelle für den Test bekommen? usw.).
Stimmen die nicht zu und Du kannst es nicht einhalten... tja dann hast Du die Auflagen nicht erfüllt und was dann passiert, das dürfte dir der Richter beim Urteil ja gesagt haben. Sind das Bewährungsauflagen, dann wird die Bewährung ggf. umgehend widerrufen und Du fährst ein.