Urintest vom Gericht?

1 Antwort

Die Auflagen kann nur das Gericht verändern, die auch die Auflage erlassen hat... oder eine höhere Instanz... aber das dürfte nicht mehr in Frage kommen.

Kurz: Die letzten Tests müssen gemacht werden. Hast Du zu wenig Tests gemacht oder die wurden über einen längeren Zeitraum gemacht, dann hast Du automatisch die Auflagen nicht erfüllt.

Wenn die Tests nicht vollständig bzw. nicht innerhalb der Frist gemacht werden können, dann solltest Du, am besten über deinen Anwalt, dies dem Gericht mitteilen, ordentlich begründen und eine Verlängerung der Frist oder Reduzierung der Anzahl der Test beantragen.
Hier gilt aber: Das ist dann mehr oder weniger Entscheidung des Gerichts auf Grundlage der Fakten (Warum wurden die Tests nicht innerhalb der Frist gemacht... z.B. längere Krankheit? Du hast keinen Termin bei der Stelle für den Test bekommen? usw.).
Stimmen die nicht zu und Du kannst es nicht einhalten... tja dann hast Du die Auflagen nicht erfüllt und was dann passiert, das dürfte dir der Richter beim Urteil ja gesagt haben. Sind das Bewährungsauflagen, dann wird die Bewährung ggf. umgehend widerrufen und Du fährst ein.