Zahlung einer Auflage, was gilt als Nachweis?
Hallo, ich muß als Auflage an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Innerhalb von 4 Wochen, meine Kontoauszüge kommen aber nur alle 3 Monate. Reicht das, wenn ich nach der Online-Überweisung den Beleg ausdrucke und zur Staatsanwaltschaft schicke?
Vielen Dank schonmal
10 Antworten
Reicht das, wenn ich nach der Online-Überweisung den Beleg ausdrucke und zur Staatsanwaltschaft schicke?
Sofern es der Beleg mit TAN und Hinweis "... wurde am... ausgeführt" ist, ganz sicher.
Ein screenshot ohne diese Angaben ist natürlich kein Zahlungsnachweis :-)
G imager761
Danke!
Ja, das reicht im Regelfall aus. Wenn nicht, dann wird Dir die Staatsanwaltschaft das schon mitteilen. Die lassen sihc in der Regel vom Zahlungsempfänger aber sowieso noch einmal bestätigen,daß das Geld dort angekommen ist.
Ok.Danke
Ja, das geht. Da steht ja dann die Nummer der Überweisung usw. drauf. An sich bestätigt auch der Empfänger der Staatsanwaltschaft den Empfang. Dein Beleg wäre also nur um sicher zu gehen, daß die Staatsanwaltschaft Bescheid weiß.
Wenn Du am online-banking teilnimmst, dann kannst Du jederzeit Deine Kontobewegungen ausdrucken.
Und das reicht? Also die Seite wo dann dick und fett das Minus zu sehen ist? :-)
wenn du die alle 3 monate bekommst und heute zahlst, dann reicht das ja für den auszug, den du ende märz erhälst :-0
Den letzten hab ich am 25.02. bekommen