Zahlung einer Auflage, was gilt als Nachweis?

10 Antworten

Reicht das, wenn ich nach der Online-Überweisung den Beleg ausdrucke und zur Staatsanwaltschaft schicke?

Sofern es der Beleg mit TAN und Hinweis "... wurde am... ausgeführt" ist, ganz sicher.

Ein screenshot ohne diese Angaben ist natürlich kein Zahlungsnachweis :-)

G imager761

Paradoxa 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:51

Danke!

Ja, das reicht im Regelfall aus. Wenn nicht, dann wird Dir die Staatsanwaltschaft das schon mitteilen. Die lassen sihc in der Regel vom Zahlungsempfänger aber sowieso noch einmal bestätigen,daß das Geld dort angekommen ist.

Paradoxa 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:15

Ok.Danke

Ja, das geht. Da steht ja dann die Nummer der Überweisung usw. drauf. An sich bestätigt auch der Empfänger der Staatsanwaltschaft den Empfang. Dein Beleg wäre also nur um sicher zu gehen, daß die Staatsanwaltschaft Bescheid weiß.

Wenn Du am online-banking teilnimmst, dann kannst Du jederzeit Deine Kontobewegungen ausdrucken.

Paradoxa 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:12

Und das reicht? Also die Seite wo dann dick und fett das Minus zu sehen ist? :-)

wenn du die alle 3 monate bekommst und heute zahlst, dann reicht das ja für den auszug, den du ende märz erhälst :-0

Paradoxa 
Fragesteller
 12.03.2014, 10:13

Den letzten hab ich am 25.02. bekommen