Urheberrecht von Spielkarten/Motiven von Spielkarten

4 Antworten

  1. Die Grafiken sind markenrechtlich geschützt, die Rechte liegen beim jeweiligen Verlag...
  2. Die Spielregeln sind Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs 1 Nr.1 UrhG und sind ebenso geschützt...

Das aktuelle Urheberrecht wird dir nicht viel weiterhelfen, da schwerlich nicht wissen wirst, wonach du genau schauen musst und was es für Ausnahmen gibt. Für den von dir angedachten Fall gibt es keine Ausnahme und es bedingt der ausdrücklichen Erlaubnis des berechtigten die Werke verwenden zu dürfen.

Fundiertes Wissen ist vorhanden, Juristen dürfen hier nicht antworten...

  1. Grafiken sind nicht markenrechtlich geschützt sondern urheberrechtlich (sofern sie die nötige Schöpfungshöhe haben). Eine Marke ist ein Name, der aufgrund eines Eintrags ins Markenregister oder seiner Bekanntheit geschützt ist.

  2. Der Hinweis auf den Schutz der Spielregeln als Schriftwerk ist sehr hilfreich. Denn oftmals wird der Schutz an der sog. 'Spielidee' verneint.

Natürlich dürfen Juristen hier antworten. Sie dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall geben, wohl aber Rechtsfragen allgemeiner Natur beantworten. Letzteres wäre der Fall, da das Spiel und die Grafiken nicht konkret benannt sind.

Die Spielregeln gelten als Spielidee und sind automatisch urheberrechtlich geschuetzt.

Die Karten usw., d.h. das Design des Spiels kann urheberrechtlich geschuetzt sein und es kann ein Geschmacksmuster vorliegen, in beiden Faellen also geschuetzt. Ausserdem kann das ganze Spiel als Marke angemeldet sein.

Ich bin nicht Juristin, sondern Grafikerin und Webdesignerin, und rate dir, auf jeden Fall eine schriftliche Zustimmung der Firmen einzuholen.

Es gibt dabei einige Probleme: Es ist ein chinesisches Spiel, die Firma ist ebenfalls chinesisch und besitzt auch nur eine chinesische Webseite. Es soll übrigens um eine App gehen, die die Spielregeln und die einzelnen Karten auf Englisch, Deutsch eventuell noch anderen Sprachen erklärt.

@martin12qwertz

Ah, dann haben die das wahrscheinlich schon selbst geklaut ;-)

Schau mal im Trademarksverzeichnis nach, ob das Spiel ueberhaupt eingetragen ist. Und es duerfte kein Problem sein, die Firma auf Englisch zu kontaktieren.

Wenn du ein vorhandenes Spiel als App umsetzen willst, wende dich am besten an den Verlag und/oder Autor.

Wenn sie es selbst machen wollen, wirst du die Erlaubnis eh nicht kriegen. Ansonsten kann eine Kooperation mit dem Verlag zu beiderseitigem Vorteil sein. Nutzungsrechte werden meist prozentual vergütet, so dass die Kosten gut kalkulierbar sind.

Gut wäre es, wenn du schon etwas vorweisen könntest, und wenn du Ahnung von der Vermarktung der App hast. Denn auch manche gute Spiele-App scheitert daran, dass sie gar nicht richtig präsent ist.

A) Eine Spielkarte ist entweder so außerordentlich künstlerisch gestaltet, dass sie urheberrechtlich geschützt ist als eines dieser in § 2 UrhG genannten "4. Werke der bildenden Künste",

oder eben nicht, weil auf der Karte nur eine banale oder sogar gute Gebrauchsgrafik (s. Wikipedia: Schöpfungshöhe) zu sehen ist, die höchstens als Geschmacksmuster Schutz erwerben kann..., damit also nicht vor einer Anmeldung als solches beim dpma.de (was eine Firma in China eher noch nicht getan hat, bevor sie das Spiel in Deutschland anbietet).

B) Eine Spielkarte kann so gut wie gar nicht Schutz erlangen als Marke. Wie sollte das gehen? Höchstens, indem etwa das Pik As angemeldet wird als Wortbildmarke für die Warenklasse, die Kartenspiele umfasst.

Dann wäre es aber auch nur verboten, Kartenspiele anzupreisen und zu verkaufen oder zu verschenken unter Verwendung der geschützten Wortbildmarke „Pik As“ in Annoncen oder auf der Verpackung!

C) Eine Spielregel kann manchmal geschützt sein als Werk im Sinne des UrhG. Hier ein erster Link, an dessen Ende noch ein Link steht namens: "Urheberrecht von Spielen: 3 Gerichtsurteile".

Gruß aus Berlin, Gerd