Tritt man bei Tumblr seine Rechte an seinen Bildern ab?
Ich möchte mir einen Tumblr-Block machen und ein paar Fotos hochladen, die ich selbst gemacht habe. Dazu habe ich zwei Fragen:
- Ich habe die Bilder mit Picsart bearbeitet (jedoch nur Filter und keine Sticker oä verwendet). Habe trotzdem ich das alleinige Urheberrecht an meinem Foto?
- Trete ich durch das Hochladen meine Recht ab bzw erlaube ich Tumblr (wie bei Whatsapp Facebook) meine Fotos unentgeltlich zu verwenden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten mitsamt Quellenangabe. :)
2 Antworten
Hallo TVD-Fan...,
hui, das schmeckt mir eher wie ein gravierendes Missverständnis! Ich habe deine skeptische Frage in der Hinsicht auf Fremdnutzungen für sehr bedeutsam verstanden, nicht auf möglichen Rechteverlust!
Es sollte meines Erachtens geschaut werden, ob du tumblr vielleicht sogar selbst besondere Rechte über deine Fotos ...einräumst? Dass du also damit rechnen müsstest, deine Fotos, ggf. sogar in fremden Objekten verarbeitet, wiederzufinden? Oh ja, und genau dem scheint mir doch häufig sehr wohl so zu sein...! Bei Facebook war/ist das ja ein großes Thema.
Soziale Netzwerke nehmen sich in der Regel ziemlich weitgehende Rechte an den gelisteten Fotos heraus. Dazu lohnt es sich immer, genauuu die Nutzungsbedingungen und Geschäftsgrundlagen/ bedingungen zu berücksichtigen. Wenn da zum Beispiel so etwas oder Ähnliches (hier bei twitter) steht:
„Durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Anzeigen von Inhalten über die Dienste gewähren Sie uns eine weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), diese Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege, die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten.“ ...dann weißt du alles, hm?
Anstatt nun naiv (damit kenne ich mich aus ;) davon auszugehen, dass das schon alles seine Richtigkeit habe und ...niemand solche Imageschäden riskieren würde, schaute ich lieber jedesmal selber in den Bedingungen nach! :-)
Übrigens, solche oder ähnliche Formulierungen findest du überall im Foto- und Verlagsbereich, wenn du keinen festen Vertrag hast. Und dann zählt auch gerne die "exklusive" Nutzung oder Mitbewerberausschluss. Sogar die Leserfotos für Zeitungen werden (ich vermute, zumeist) so angenommen.
Nun darf dir hier niemand eine Rechtsberatung zu deinen speziellen Fragen geben, der dazu nicht berufen ist. Doch allgemein kann man wohl sagen, dass einem keine Rechte verloren gehen, die man nicht selbst (Achtung vor agb und Nutzungsbedingungen...!) an jemanden abtritt. Achte unbedingt darauf, welche Rechte du dem Netzwerk selber einräumst! Lies dir also besser solche Texte wie den obigen genau durch. Die sind so übel verklausoliert, eben, damit man sie vielleicht erst vor Gericht ganz versteht! ;- )
Als tumblr anfing, hatte ich aus diesen Gründen keine Bilder dort gelistet. Ein Freund hatte mit seiner langen Bilderserie bisher noch keine Probleme. Nun sind solche wortreich verklausulierten Textungetüme der Firmen ja auch nur dazu da, möglichst weitereichende Freiheiten für den agb-Geber zu ermöglichen, ...wenn ER sie braucht! Nutze Google mal mit "fotorecht social" - eine Riesenmenge an Informationen und informiere dich lieber selbst als meinen anonymen Forenaussagen zu trauen! ;- ) Also besser immer Obacht!
...und hier auch etwas darüber zu lesen: https://www.bloggerabc.de/bildrechte-und-social-media
Ach und noch etwas... Achte besonders darauf, WO deine Bilder gespeichert sind! Denn dann muss ja deutsches Recht unter Umständen gar nicht gültig sein. Es wäre dumm, im Ausland klagen zu müssen, okay?
Alles Gute dir dabei! :- )
Vielen Dank!
Nehmen wir jetzt mal an, dass deutsches Recht gilt: kann so eine Klausel in den AGB überhaupt zulässig sein? Müsste sie nicht nach §305c oder zumindest §307I BGB ausgeschlossen werden?
Herzlichen Dank dir, TVD-Fan, für deine hohe Auszeichnung...! :- )
Für eine korrekte spezifizierte Rechtsberatungen zu deiner Frage DARF dir nur jemand öffentlich antworten (Rechtsberatungsgesetz), der dafür auch zugelassen ist. Sorry!
- wenn es ausschliesslich deine Bilder sind dann hast du natürlich das Urheberrecht
Trete ich durch das Hochladen meine Recht ab bzw erlaube ich Tumblr (wie bei Whatsapp Facebook)
Auch bei WhatsApp oder Facebook trittst du keine Rechte ab. Das ist gar nicht möglich. Zudem wären entsprechende Vertragsbedingungen sittenwidrig und damit nichtig. Entsprechend kannst du auch bei Tumblr keine Rechte abtreten. Was eine unentgeltliche Nutzung angeht, so wäre dies theoretisch mittels AGB möglich, ob dies der Fall ist und ob dies zulässig wäre entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Aber dies wäre für ein Unternehmen ein enormer Image Schaden sowas zu machen, insofern kann ich mir nicht vorstellen dass dies in dieser Form gemacht werden würde
Okay, vielen Dank! :)
Ja, ich würde bei Whatsapp auch annehmen, dass die Klausel unwirksam ist (steht nämlich so in den AGB: die Klausel möchte, dass Whatsapp deine Bilder, Audios etc. unentgeltlich nutzen und auch anderen die Nutzung erlauben darf etc.), habe aber noch keine Rechtssprechung dazu gesehen, deshalb bin ich da lieber etwas vorsichtig.
die Klausel möchte, dass Whatsapp deine Bilder, Audios etc. unentgeltlich nutzen und auch anderen die Nutzung erlauben darf etc.
ja, natürlich, denn nur so kann die App funktionieren. Genau das Selbe wie bei Facebook. WhatsApp kann und darf deine Bilder nur auf ihren Servern speichern und es den Leuten denen du sie schickst anzeigen wenn du es erlaubst. Daher ist diese Klausel nötig
Wie ist das aber mit den Filtern von Picsart?
Ich kenne "Picsart" nicht.
Nein, die Klausel spricht nicht vom reinen speichern, sondern davon dass Whatsapp bzw. Facebook dadurch von dir die Erlaubnis haben will, die Bilder an Dritte weiterzugeben im Sinne von Werbeverträgen etc.
Wie ist das aber mit den Filtern von Picsart? Auch bei kommerzieller Nutzung?