Urheberrecht YouTube ... Anzeige?

9 Antworten

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Wenn man ein Foto aus dem Internet selber wieder ins Internet stellen möchte (egal, ob als Foto oder in einem Video), dann ist man nur sicher, wenn man die Erlaubnis des Rechte-Inhabers an dem Foto hat. Manchmal steht die Erlaubnis direkt dabei, dann ist man frei, das Foto in seinem Video zu verwenden, so wie hier:

"This image is in the public domain because it is material provided by Voice of America, the official external radio and TV broadcasting service of the U.S. federal government. View all terms of use (copyright information)."

Das stand heute beim Bild des Präsidenten der Malediven auf Wikipedia. Bei manchen anderen Bildern steht: "Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland lizenziert." So wie heute bei Manfred Krug auf Wikipedia. Dann muss man diese Bedingungen beachten, also insbesondere:

"Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden Zu den folgenden Bedingungen: Namensnennung – Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (aber nicht so, dass es so aussieht, als würde er dich oder deine Verwendung des Werks unterstützen). [...]" (Creative Commons-Lizenz 3.0; s. Wikipedia oder Google)

Und dann gibt es noch "Promo"-Bilder, Promotion-Bilder von Firmen, auch von Film- und Plattenfirmen. Da steht auch dabei, unter welchen Bedingungen man die Bilder gratis benutzen darf, auch im Internet. Einfach mal die Firmen anschreiben, von denen man Promo-Bilder haben möchte, auch Promi-Bilder oder welche von Markenartikeln. Am besten die Presseabteilung fragen. Also zusammengefasst:

  • Public-Domain-Bilder sind völlig frei.
  • Creative-Commons-Bilder sind recht frei; der Urheber (Fotograf) muss genannt werden.
  • Promo-Bilder sind auch recht frei; wie frei, steht dabei.

Und dann gibt es noch das Recht, ein Foto zu zitieren, auch in einem Video, das man ins Internet lädt. Allerdings nur unter engen Bedigungen, die man hier nachlesen kann: http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159

Und dann gibt es noch UrhG § 24 Freie Benutzung: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Das gilt auch für Fotos, aber nicht für Musik! Und ebenfalls nur unter engen Bedingungen, die man bei google findet unter saq.htm#freinutz.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ins Gefängnis kam bislang noch keiner, der ohne diese Bedingungen ein Foto ins Netz gestellt hat. Aber der Schadensersatz schwankte bislang pro Foto von 40,- € pro Stück und Woche bis zu 12.000,- DM pro Foto (die zumindest gefordert worden waren durch Helmut Newtons Rechteinhaber von der Zeitschrift Emma; was Alice Schwarzer schließlich gezahlt hat für ihre 19 illegal abgedruckten Nacktfotos - nicht von ihr, von Newton! - bleibt wohl immer im Vergleichsvertrag verborgen :-)).

Ein richtig heftiger Verstoß sogar ...

Nach dem Gesetz hat der Urheber dass alleinige und ausschließliche Recht zu entscheiden, wer was mit seinen Werk so machen darf -> § 15 UrhG i.v.m. §§ 16 - 24 ff UrhG.

Er kann dir dazu eine Nutzungserlaubnis - meist gegen ordentlich Backschisch - erteilen oder auch nicht -> § 31 UrhG. Hast du diese Erlaubnis nicht, dann machst du dich strafbar nach dem Gesetz und man kann dich zur Geldstrafe oder auch Haft verurteilen wenn man dich angeklagt hat -> § 106 UrhG.

Da aber alle Menschen sozial eingestellt sind und immer nur dein Bestes wollen, verzichten sie zunächst auf die Klage, dafür Mahnen sie dich aber ab - und das natürlich nicht für umsonst - nein, du darfst die Anwaltskosten bezahlen und Schadensersatz leisten... natürlich versprichst du noch, dass du es zukünftig unterlässt das nochmal zu machen und es zu unterlassen, denn sonst zahlst du freiwillig einen sehr hohen Betrag nochmals an den Urheber -> §§ 97 und 97a UrhG

Antwort von Locke334 - machen doch andere auch, du nutzt die Musik und die Bilder ja nicht persöhnlich !!

mit Verlaub - du würdest dann bei mir den 3fachen Schadensersatz zahle für so viel Dummheit... Urheberrechtsverstöße sind Straftaten und kein Ponyhof !!

Antwort von YTubeDizzed1 - Wenn du Musik von einem Label und Bilder von anderen benutzt schon, da macht aber niemand was^^

dann frage ich mich allen ernstes, warum hier täglich Massen an Fragen gestellte werden, die um Hilfe bitten weil sie erwischt wurden...

Antwort von BerkayCan - ja kommt darauf an =) wirst aber davor also bevor etwas passiert sowieso 3 mal vorgewarnt. Beim3. mal wird einfach dein Channel geschlossen.

ja das macht YouTube, schützt dich aber nicht vor Ansprüchen durch den Urheber - steht sogar in den Nutzungsbedingungen!

ja kommt darauf an =) wirst aber davor also bevor etwas passiert sowieso 3 mal vorgewarnt. Beim3. mal wird einfach dein Channel geschlossen.

concertidee  08.02.2012, 08:47

Trotzdem kann der Urheber rechtlich gegen die nicht gestattete Benutzung vorgehen. Damit hat Youtube dann gar nichts zu tun. Und es kann teuer werden.

animeartemis  08.02.2012, 11:18

Falsch, der Urheber kann das Content Meldesystem nutzen um die Verletzung zu tilgen muss es aber nicht, genauso wie im normalen Web, der Urheber kann dir ne Mail zukommen lassen (zb. weil du ne Homepage hast wo was drauf ist), muss es aber nicht.

Der Channel kann auch schon bei der ersten Meldung geschlossen werden, welche Kriterien YouTube dafür hernimmt ist mir aber nicht bekannt.

äm, nun ja kann sein das es ilegal ist aber wenn dann bekommt ihr keine anzeige oder so (das video wird gespertoder die musik wird von der GEMA raus genommen

concertidee  08.02.2012, 08:46

Das ist nur, was Google/Youtube macht. Der Rechteinhaber des Materials kann sehr wohl eine kostenpflichtige Abmahnung versenden oder weitere Maßnahmen ergreifen.

Wenn Du eigene Musik und eigene Bilder oder solche, die freigegeben sind vewerndest - dann ist alles okay ...

Wenn das aber nicht der Fall ist, haben Deine Ellis recht und Du sparst Dir sehr viel Ärger, wenn Du auf sie hörst: erlaubt ist nur, was freigegeben oder aus "eigener Feder" stammt